Bericht über Verbrennungs- und Mitverbrennungsanlagen gemäß § 18 AVV  Berichtszeiträume 2009 bis 2021

Die zuständige Bundesministerin oder der Bundesminister hat jährlich über die Emissionen der österreichischen Verbrennungs- und Mitverbrennungsanlagen zu berichten.

Bericht über Verbrennungs- und Mitverbrennungsanlagen 2021, Titelbild

Der Bericht basiert auf Daten aus dem elektronischen Datenmanagement. Diese sind aus den von den Unternehmen gemeldeten Emissionserklärungen entnommen. Weiters enthält der Bericht eine Liste von Anlagen mit einer Nennkapazität mit weniger als 2 Tonnen pro Stunde, die keine Emissionserklärung abgeben müssen.

Aktueller Bericht

Berichte 2016–2020

Berichte 2009–2015