Global Reporting Initiative (GRI)

Die Global Reporting Initiative (GRI) setzt sich weltweit für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Organisationen ein.

Landschaft Zirbenweg im Inntal
Zirbenweg im Inntal, Foto BMLRT / Alexander Haiden

Die Global Reporting Initiative ist eine gemeinnützige Stiftung und verfolgt in ihrer Arbeit einen Multi-Stakeholder-Ansatz. Sie wurde im Jahre 1997 durch → CERES (Coalition for Environmentally Responsible Economies) und dem → Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) in den USA gegründet. Im Jahre 2002 verlegte die GRI ihren Hauptsitz nach Amsterdam und betreibt mittlerweile Regionalbüros in Afrika, Australien, Brasilien, China, Indien, Lateinamerika, Südasien, Südostasien und den USA/Kanada. Auch ist die GRI in ihrem aus 30.000 Menschen bestehenden weltweiten Netzwerk aktiv.

Das Ziel der GRI liegt in der Unterstützung der Nachhaltigkeitsberichterstattung aller Organisationen. Dazu hat die GRI die sogenannten „GRI-Leitlinien“ (GRI Sustainability Reporting Guidelines) erarbeitet, welche sich international als wertvolle Orientierungshilfe bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung etabliert haben. Sie bieten Berichterstattungsgrundsätze, Standardangaben und eine Umsetzungsanleitung zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten für alle Organisationen, unabhängig von Größe, Branche oder Standort. Die aktuellen „GRI-Standards“ (→ Global Reporting Initiative) sind ein modular strukturiertes, flexibles und nutzerfreundliches System.

Anwendung der GRI-Standards auch von österreichischer Gesetzgebung empfohlen

Auf europäischer Ebene verpflichtet die Richtlinie zur „Angabe nicht-finanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen“ (EU-Richtlinie 2014/95/EU, kurz: NFI-Richtlinie) seit 2017 mehr als 6.000 europäische und etwa 120 österreichische Unternehmen über ihre Nachhaltigkeitsperformance zu berichten. Der österreichische Gesetzgeber hielt in den Erläuterungen im Gesetzestext des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) – der nationalen Umsetzung der NFI-Richtlinie – fest, dass den neuen gesetzlichen Informationspflichten bei Anwendung der umfassenden GRI-Standards der Global Reporting Initiative (nach Maßgabe der darin enthaltenen Wesentlichkeitsprüfung) jedenfalls ausreichend Rechnung getragen wird.