Gewährung des Bundesministeriums
Jährlich werden für die Bestellerförderung rund 10 bis 11 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, sodass das Verkehrsressort mehr als seinem gesetzlichen Auftrag entspricht.
Für die regionalen Verkehrsmöglichkeiten gewährt das Bundesministerium seit 1. Jänner 2000 Zuschüsse bis zu 50 Prozent der jährlichen Betriebskosten. Das ist abhängig von den bugetären Möglichkeiten des Bundes und gemäß Öffentlicher Personennah- und Regionalverkehrsgesetz (ÖPNRV-G). Für dieses Finanzierungsinstrument stellt der Bund österreichweit 7,267 Millionen Euro zur Verfügung.
Jährlich werden für die Bestellerförderung rund 10 bis 11 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, sodass das Verkehrsressort mehr als seinem gesetzlichen Auftrag entspricht.
Richtlinien für die Gewährung von Betriebskostenzuschüssen (pdf 48 KB) (PDF, 48 KB)