Förderung von Anschlussbahnen
Von der Kommission der Europäischen Kommission wurde unter der Zahl „Staatliche Beihilfe SA.48485 – Österreich“ das Beihilfen-Instrumentarium-Programm für die Unterstützung des Ausbaues von Anschlussbahnen sowie von Umschlagsanlagen des Intermodalen Verkehrs im Jahr 2017 für die Richtlinienlaufzeit 1. Jänner 2018 bis 31. Dezember 2022 genehmigt. Gefördert werden auf dieser Grundlage Investitionen in Anschlussbahnanlagen sowie in nicht-diskriminativ betriebenen, intermodalen Umschlagsanlagen.