Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität der Europäischen Kommission
Ende 2020 hat die Kommission der Europäischen Union (EU) die neue Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität veröffentlicht. Die Strategie ist Teil des Europäischen Green Deals und zielt auf ein Verkehrssystem ab, welches die verkehrsbedingten Emissionen bis 2050 um 90 Prozent verringert.
Die Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität umfasst zehn Leitinitiativen, die insgesamt mehr als 80 konkrete Maßnahmen beinhalten. Folgende Leitinitiativen wurden identifiziert:
- Verbreitung emissionsfreier Fahrzeuge, Schiffe und Flugzeuge sowie erneuerbarer und CO2-armer oder CO2-neutraler Kraftstoffe
- Schaffung emissionsfreier Flughäfen und Häfen
- Gewährleistung gesunder und nachhaltiger Mobilität in und zwischen Städten
- Ökologisierung des Güterverkehrs
- Kohlenstoff- (CO2)-Bepreisung und Schaffung besserer Anreize für Nutzerinnen und Nutzer
- Umsetzung der vernetzten und automatisierten multimodalen Mobilität
- Förderung der Innovation und der Nutzung von Daten und künstlicher Intelligenz für eine intelligentere Mobilität
- Stärkung des Binnenmarkts
- Schaffung fairer und für alle zugänglicher Mobilität
- Erhöhung verkehrsträgerübergreifender Verkehrssicherheit und Gefahrenabwehr
Die Europäische Kommission nennt in dem Strategiepapier unter anderem folgende Maßnahmen und Bestrebungen, die im Bereich der Luftfahrt zu treffen sind und zu einem klimaneutraleren Gesamtverkehr beitragen:
- Förderung von Angebot und Nachfrage erneuerbarer Kraftstoffe und der benötigten Infrastruktur
- Forschung und Innovation für emissionsarme beziehungsweise emissionsfreie sowie leise Flugzeuge, adäquate CO2-Preispolitik und ein effizienteres Verkehrsmanagement
- Nachhaltige, grüne Flughäfen mit multimodalen Verkehrsknotenpunkten und einer Ökologisierung der Bodenbewegungen
- Überarbeitung der Flughafengebühren
- Weitere Analyse der Nicht-CO2-Emissionen die im Zusammenhang mit dem Flugverkehr stehen
- Verkauf mulitmodaler Tickets durch Fluggesellschaften (vorbehaltlich der Einhaltung des Wettbewerbsrechts)
- Überarbeitung der EU-Emissionshandels-Richtlinie besonders hinsichtlich einer Reduktion der Gratisallokationen von Zertifikaten und der Zweckwidmung der Einnahmen.
- Untersuchung der derzeitigen Steuerbefreiung, einschließlich der Luftkraftstoffe, im Rahmen der Energiesteuerrichtlinie um die Subventionierung fossiler Brennstoffe zu beenden.
- Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum einheitlichen europäischen Luftraums
- Bestrebungen im Bereich der Förderung hoher sozialer Arbeitsstandards in Zusammenarbeit mit der Europäischen Arbeitsbehörde.
- Gewährleistung eines fairen internationalen Wettbewerbs
- Vertiefung der Verkehrsbeziehungen mit strategischen Partnern und internationalen Organisationen. Die EU sollte sich auch innerhalb der ICAO und anderer internationaler Organisationen um hohe Standards bemühen, auch im Bereich Sicherheit und Umweltschutz, insbesondere im Bereich des Klimawandels
Als Meilenstein der Klimaschutzbemühungen der Luftfahrt gilt die Erreichung der Marktreife von emissionsfreien Flugzeugen im Jahr 2035.