Sicherheitsberichte

Gemäß dem internationalen Standard in der Unfallursachenforschung sowie auf Basis der Konzepte und Strategien der Verkehrssicherheitspolitik der Europäischen Union und den darauf basierenden gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen sollen Unfälle und Störungen durch eine ständig eingerichtete unabhängige Stelle gründlich untersucht werden, um aus Fehlern zu lernen, Wiederholungen zu vermeiden und dadurch einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu leisten.

Diese Aufgabe obliegt in Österreich gemäß Unfalluntersuchungsgesetz – UUG 2005 (→ RIS) der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB), eine Dienststelle des Bundesministeriums.

Sicherheitsberichte gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 376/2014

Sicherheitsberichte gemäß UUG 2005