Zahlen, Daten, Fakten

Wissenswertes zur automatisierten Mobilität in Österreich

Durch die Investitionen im Bereich der automatisierten Mobilität strebt das Bundesministerium eine Steigerung der Verkehrssicherheit, die Sicherstellung eines verkehrlich sinnvollen und effizienten Einsatzes automatisierter Mobilität, eine Reduktion der negativen Umweltauswirkungen des Verkehrs und eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, bzw. die Absicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen an. Lebenswerte öffentliche Räume und die Sicherstellung eines zukunftsfähigen und umweltfreundlichen Mobilitätssystems sollen dadurch geebnet werden.

Österreich ist auf dem Gebiet der automatisierten Mobilität und den damit einhergehenden Teilsystemen durch die Expertise der heimischen Wirtschaft, Kompetenzzentren und Forschungseinrichtungen sehr gut aufgestellt. Diese Kompetenzen legen die Basis für das Mobilitätssystem der Zukunft, welches durch elektrifizierte, kooperative, vernetzte und automatisierte Mobilitätsformen geprägt sein wird.

Das Bundesministerium hat deshalb eine Strategie für automatisierte Mobilität für die kommenden Jahre im Aktionspaket Automatisierte Mobilität festgelegt. In diesem sind 34 Maßnahmen sowie drei Handlungsfelder definiert, die in den kommenden Jahren umgesetzt werden. Mit rund 65 Millionen Euro unterstützt das Bundesministerium Aktivitäten im Zeitraum 2019–2022.

Investitionen

Seit 2016–2020 investierte das Bundesministerium bereits rund 60 Millionen Euro, um eine gute Basis für die Entwicklung von automatisierten Mobilitätssystemen in Österreich zu schaffen. Davon entfallen sind zwischen 2016–2020 auf:

  • 33 Millionen Euro für interdisziplinäre Technologieförderungen
  • 20 Millionen Euro für Ausschreibung von Testumgebungen und Leitprojekten
  • 3 Millionen Euro für mindestens zwei Stiftungsprofessuren an österreichische Universitäten
  • 4 Million Euro für Evaluierungen und Studien

Seit dem Start der Initiative des Bundesministeriums „Automatisiertes Fahren“ 2016 wurden bislang folgende Maßnahmen umgesetzt:

Bisher umgesetzte Maßnahmen

  • Mitwirkung bei der Erstellung eines Katalogs zugelassener Fahrzeugfunktionalitäten sowie deren richtiger Anwendung zum sicheren Einsatz im Regelbetrieb. Die Plattform → smartrider.at stellt den sicheren Umgang mit Fahrassistenzsystemen dar und vermittelt deren Handhabung.
  • Erhebung des Einflusses automatisierter Fahrzeuge auf die Netzverfügbarkeit sowie Definition des Anpassungsbedarfes hinsichtlich physischer und digitaler Infrastruktur sowie der damit verbundenen Verkehrsmanagementprozesse.
  • Erstellung eines Leitfadens zur innovativen öffentlichen Beschaffung von automatisierten Mobilitätslösungen.

  • Durchführung von zahlreichen Dialogformaten zur Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern, um Automatisierte Mobilität in all ihren Facetten zu diskutieren und eine ganzheitliche Betrachtung zu ermöglichen.
  • Durchführung von gezielten Umfragen zu Akzeptanz und Wissensstand sowie Erwartungshaltungen im Zusammenhang mit Fahrassistenzsystemen und neuen Fahrzeugtechnologien, um daraus Erkenntnisse für weitere Maßnahmen ableiten zu können. 

  • Erstellung des Strategiedokuments „Aktionspaket Automatisierte Mobilität“. Mit rund 65 Millionen Euro unterstützt das Bundesministerium mit insgesamt 34 Aktivitäten die verkehrlich sinnvolle Implementierung automatisierter Mobilität im Zeitraum 2019–2022+.
  • Aufbau und Inbetriebnahme von Leitprojekten mit Bezug auf selbstfahrende Minibusse („Digibus®Austria“) sowie Evaluierung der Wirkung energieeffizienter, vernetzter LKW-Konvois („Connecting Austria“). 
  • Technologieförderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Bereich Mobilität der Zukunft, Informations- und Kommunikationstechnologien der Zukunft, Sicherheitsforschung sowie grenzüberschreitende Initiativen und Forschungsaktivitäten.
  • Förderung des Aufbaus und Betriebs von kooperativen, vernetzten und automatisierten Versuchsträgern, welche als Plattform für zukünftige Forschungsprojekte dienen sollen und dadurch den heimischen Kompetenzaufbau stärken.

  • Etablierung zur Evaluierung von Testanträgen und Beratung des Bundesministeriums. Dieser besteht aus Mitglieder aus den Bereichen Verkehrsorganisation, Recht, Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und öffentlicher Verwaltung.
  • Etablierung zur gesellschaftlichen und ethischen Betrachtung des automatisierten Fahrens und Beratung des Bundesministeriums.

  • Regelmäßige Erhebung und Darstellung aktueller Aktivitäten im Bereich der automatisierten Mobilität in Form eines Monitoringberichts.
  • Aufbau eines ganzheitlichen sowie kontinuierlichen Systemmonitorings auf Basis von Praxiserfahrungen und Forschungsergebnissen. Diese werden im Rahmen der Stiftungsproffessur „DAVeMoS“ erfasst und als „Knowledge Pool“ zusammengeführt.

Errichtung einer nationalen Kontaktstelle für automatisierte Mobilität

  • Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen zum Testen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr durch die Novellierung des Kraftfahrgesetzes (2016), sowie die Erstellung einer Verordnung zum automatisierten Fahren („AutomatFahrV“). Diese ermöglicht das Testen bestimmter Anwendungsfälle automatisierter Mobilität.
  • Novellierung des Kraftfahrgesetzes als Grundlage für das Testen automatisierter Arbeitsmaschinen. Kraftfahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von unter 10 km/h dürfen seither auch ohne einen Platz für Lenkende ausgeführt werden. Die Bedingung des Fahrzeuges hat in diesem Fall über eine Fernbedingung zu erfolgen. 
  • Erweiterung der Rahmenbedingungen zum Testen automatisierter Fahrzeuge auf Straße mit öffentlichem Verkehr, im Rahmen der zweiten Novellierung der Verordnung zum automatisierten Fahren. Dadurch wurden Testmöglichkeiten für eine Vielzahl neuer Anwendungsfälle im Bereich der automatisierten Personen- und Gütermobilität geschaffen und der Sicherheitsrahmen erweitert.
  • Die Legalisierung des Einsatzes ausgewählter Fahrassistenzsysteme wie Einparkassistent und Spurhalteassistent unter gewissen Voraussetzungen, um für die Lenkerinnen und Lenker ein Mehr an Verkehrssicherheit aber auch an Rechtssicherheit bei dem Einsatz dieser Systeme zu erzielen. Der Einsatz dieser Systeme wurde durch die Novellierung der Verordnung zum Automatisierten Fahren ermöglicht.

Etablierung einer Stabsstelle zur ganzheitlichen Betrachtung und Koordination des automatisierten Fahrens im Bundesministerium (Schwerpunkte: Testen ermöglichen, Wirkungen analysieren, öffentliche Hand und Gesellschaft in offenen Dialog einbinden, EU-Vertretung).

  • Etablierung einer Stiftungsprofessur (Johannes Kepler Universität Linz) um die wissenschaftliche Kompetenz im Bereich der nachhaltigen Transportlogistik 4.0 zu erweitern.
  • Etablierung einer weiteren Stiftungsprofessur (DAVeMoS) um die wissenschaftliche Kompetenz im Bereich der Digitalisierung und Automatisierung zu erweitern.

  • Start des Aufbaus der ersten Testumgebung Österreichs im Herbst 2017. Mit ALP.Lab (Austrian Light Vehicle Proving Region for Automated Driving) entstand die erste Testumgebung Österreichs für PKW in der Steiermark. ALP.Lab, das Testzentrum für automatisiertes Fahren, bietet neben öffentlichen Straßen, gewidmeten Teststrecken und der zur Datenaufzeichnung notwendigen Technik auch eine vollständige Simulationsumgebung.
  • Start des Aufbaus einer zweiten TestumgebungDigiTrans – im Zentralraum Österreich-Nord (Linz – Wels – Steyr) im Frühjahr 2018. DigiTrans fokussiert dabei auf Bedarf und Anwendungsfälle von Nutz- und Sonderfahrzeugen, besonders im Bereich von Logistik-Hubs und auf die gemeinsame Infrastrukturnutzung von Testumgebungen für vollautomatisiertes und autonomes Fahren.
  • Aufbau einer Testumgebung für Drohnentechnologien „AIRlabs Austria“. Das Innovationslabor realisiert im Rahmen eines Take-Off-Projektes den Aufbau und Betrieb einer einzigartigen Drohnen-Testinfrastruktur. Die zukünftige Forschung, Entwicklung und Zulassung von Unpiloted Aerial Systems wird in realen Erprobungsgebieten unterstützt und ermöglicht somit einen Innovationspfad über alle Technologiereifegrade.
  • Durchführung erster Vorstudien zur rechtlichen und technischen Einführung von reglementierten Test- und Experimentierräumen („Sandboxes“) zum Testen und Erproben neuer Verkehrstechnologien im öffentlichen Raum. Diese sollen über Vorzeigeprojekte hinausgehen und im nationalen Rechtssystem (StVO, KFG, usw.) verankert werden. 

  • Neuausrichtung des österreichischen Verkehrssicherheitsprogramms 2021–2030 unter Berücksichtigung zunehmender Automatisierung im Straßenverkehr und den sich daraus ergebenden Anforderungen an die Verkehrsteilnehmenden.
  • Beginn von spezifischen Studien zur Definition von verkehrssicherheitsrelevanten Schwerpunkten und Methodenentwicklung im Kontext Mensch-Maschine-Interaktion, um herauszufinden (A) wie automatisierte Systeme und Menschen in unterschiedlichen Teilbereichen miteinander interagieren, (B) wie sich neue Fahrzeug- bzw. Designkonzepte (im Bereich „öffentlicher Verkehr“ und „motorisierter Individualverkehr“ auf die Systemsicherheit und das Systemverständnis auswirken, und (C) wie (neue) Qualitätsparameter, zukünftige Vertrauensgrundsätze und Ausbildungs- und Vermittlungskonzepte für künftige Aufgaben bei der Verkehrsteilnahme aussehen sowie (D) wie dahingehende Wertschöpfungspotenziale (insbesondere im Bereich Verkehrssicherheit) etabliert und gefestigt werden können.

  • Austragung des Forums Automatisierte Mobilität, in Kooperation mit der AustriaTech. Das Forum Automatisierte Mobilität war ein Symposium, welches 2019 unter dem Motto „CASE – ein automatisierter Fall für alle Fälle“ verschiedene Bereiche aufgriff, um die Entwicklung automatisierter Mobilität bestmöglich zu begleiten.

  • Gastgeber des 4. hochrangigen Dialogs zur automatisierten und vernetzten Mobilität im Austausch der Mitgliedsstaaten. Unter dem Motto „Beyond SAE Levels: Towards Safe & Sustainable Mobility“ diskutierten Experten und Expertinnen aller Mitgliedsstaaten, der Europäischen Kommission, aus Industrie- und Konsumentenverbänden und der Forschung über rechtliche, organisatorische und verkehrspolitische Einführungsperspektive integrierter automatisierter Mobilitätsangebote, wie zum Beispiel Shuttles.
  • Laufende Vertretung Österreichs auf internationaler Ebene unter anderem in:
    • Europäischen Union (EU)
    • Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE)
    • Connected Cooperative and Automated Mobility (CCAM)
    • High Level Meeting on Automated & Connected Mobility (HLM)

  • Durchführung umfassender Wirkungsanalysen, zur ganzheitlichen Betrachtung der Auswirkungen des automatisieren Fahrens auf Systemeffekte, Auswirkungen auf Beschäftigungen und Arbeitsplätze sowie Inklusion und Barrierefreiheit.
  • Durchführung einer Forschungs-, Technologie-, und Innovationsportfolioanalyse (national und international) zur Erhebung des aktuellen österreichischen Kompetenzstatus im Bereich automatisierter Mobilität

Die sichere Einführung automatisierter Fahrzeuge sowie automatisierter Mobilitätssysteme setzt ein umfangreiches Testen dieser neuen Technologie und ihrer Teilsysteme voraus. Dies soll durch den geförderten Aufbau und Betrieb von Testumgebungen sowie F&E-Leitprojekten ermöglicht werden.

Faktenblatt zum Leitprojekt „Connecting Austria(PDF, 701 KB)