Recyclingholzverordnung

Die Recyclingholzverordnung, BGBl. II Nr. 160/2012, ist am 15. Mai 2012 in Kraft getreten.

Mit der neuen Recyclingholzverordnung, die am 15. Mai 2012 in Kraft getreten ist, werden erstmals Qualitätsstandards für das Recycling von Altholz geschaffen.  Ziele der Verordnung sind ein für Mensch und Umwelt schadloses Recycling von geeignetem Altholz und die Vermeidung einer Schadstoffanreicherung im Produktkreislauf.

Es werden insbesondere Grenzwerte, Probenahme, Untersuchungs- und Nachweispflichten geregelt. Weiters werden für Recyclingholz mit besonders guter Qualität Voraussetzungen für ein Abfallende festgelegt. Der überwiegende Anteil von Altholz wird aber im Abfallregime verbleiben.

Mit der Novelle 2018 soll durch eine verbesserte getrennte Erfassung am Anfallsort (Quellensortierung) und durch die Einführung eines Recyclinggebots die Qualität der für das Recycling vorgesehenen Altholzfraktionen erhöht werden

Recyclingholzverordnung (→ RIS)