Zentrales Quellenregister Erfassung radioaktiver Stoffe in Österreich
Das Zentrale Quellenregister sammelt und speichert Daten zu den in Österreich vorhandenen radioaktiven Stoffen, einschließlich herrenlose Strahlenquellen und radioaktiv kontaminiertes Material laut § 61 Allgemeine Strahlenschutzverordnung (AllgStrSchV).
Die Inhaber und Inhaberinnen einer strahlenschutzrechtlichen Bewilligung haben die Möglichkeit, Standarderklärungen nach der Verordnung 1493/93/Euratom online zu erstellen und an die zuständige Bewilligungsbehörde weiter zu leiten. Ebenso können Quartalsmeldungen zu Verbringungen gemäß Verordnung 1493/93/Euratom an die Behörde übermittelt werden. Meldungen gemäß Allgemeine Strahlenschutzverordnung (AllgStrSchV) § 59 Absatz 4 (Aktivitätsbilanz) sowie § 64 Absatz 8 (Hoch radioaktive Strahlenquellen) sind online durchzuführen.
Gemäß § 93 (4) AllgStrSchV ist den zuständigen österreichischen Behörden der Lesezugang zu den im Zentralen Quellenregister gespeicherten Daten im Ausmaß ihrer örtlichen Zuständigkeit einzuräumen. Die Datenanwendungen des Zentralen Quellenregister entspechen den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG 2000) und sind unter der DVR-Nummer 0000183 bei der Datenschutzkommission der Republik Österreich registriert.