Zentrales Quellenregister  Erfassung radioaktiver Stoffe in Österreich

Das Zentrale Quellenregister sammelt und speichert gemäß § 134 Strahlenschutzgesetz 2020 Daten zu den in Österreich vorhandenen umschlossenen radioaktiven Quellen sowie zu bauartzugelassenen Geräten. Außerdem stellt es österreichweit die Daten für die jeweils zuständigen Behörden bereit.

Meldepflichten im Zentralen Quellenregister

Meldepflichtig im Zentralen Quellenregister (→ edm.gv.at) sind Inhaber:innen einer strahlenschutzrechtlichen Bewilligung sowie Inverkehrbringer:innen und  Verwender:innen von bauartzugelassenen Geräten. Gemeldet werden müssen umschlossene radioaktive Stoffe, Material sowie bauartzugelassene Geräte.

Achtung

Zur Erfüllung Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen benötigt Ihr Unternehmen Zugang zum Zentralen Quellenregister.

Von folgenden Vorgängen wird die für Ihr Unternehmen zuständige Behörde elektronisch in Kenntnis gesetzt:

  • Ein- und Ausfuhr (Standardformular 1493/93/Euratom oder Drittland), Erhalt und Weitergabe, Rückführung an den Hersteller/Lieferanten von umschlossenen radioaktiven Quellen und gefährlichen radioaktiven Quellen;
  • Inverkehrbringen von bauartzugelassenen Geräten und deren Weitergabe an eine:n Verwender:in;
  • Bestätigung des Erhalts oder Weitergabe eines bauartzugelassenen Gerätes durch eine:n Verwender:in.

Durch die unverzügliche Administration im Zentralen Quellenregister erfüllt Ihr Unternehmen seine Verpflichtungen gemäß §§ 24, 25 und 35 Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020.

Zugang zum Zentralen Quellenregister

Um Zugang zum Zentralen Quellenregister zu erhalten, muss das Unternehmen beziehungsweise die Organisation im Elektronischen Datenmanagement des Bundes (EDM, → edm.gv.at) registriert sein. Bei Verwendung des EDM ausschließlich für das Zentrale Quellenregister muss bei der Registrierung bei „Tätigkeitsprofil gemäß Strahlenschutzgesetz“ ausgewählt werden: „Ich agiere mit Strahlenquellen.“ Besteht bereits eine Registrierung aufgrund anderer Verpflichtungen, beispielsweise der Abfallverwaltung, wird der Bereich Strahlenschutz in der bestehenden Registrierung integriert. 

In der ZAReg Stammdatenpflege wird im Reiter „Strahlenregister“ über den Button „Strahlenquellenstandort hinzufügen“ ein neuer Strahlenquellenstandort angelegt. Ein „Strahlenquellenstandort“ ist ein IT-technisches Abbild von „Standort von Einrichtungen mit Strahlenquellen“. Im Unterschied zu anderen im Zentralen Anlagenregister ZAReg erfassten Standorten (z. B. Bereich Abfall, Bereich Gewerbe, Radonschutzverpflichtung) werden diese Standorte aus Gründen der Sicherheit derzeit nicht im Anlagenbaum des/der Registrierten angezeigt.

Für einen „Strahlenquellenstandort“ gibt es jeweils eine zuständige Behörde (laut StrSchG 2020). Außerdem können Nebenbenutzer spezifisch für den „Strahlenquellenstandort“ zugeordnet werden, um beispielsweise als Meldeverantwortliche tätig zu werden. Nebenbenutzer aus anderen Bereichen des Registrierten haben keine Einsicht in die Daten des „Strahlenquellenstandorts“, um diese sensiblen Daten zu schützen.

Datenschutzinformation

Das Zentrale Quellenregister speichert und verarbeitet Daten ausschließlich im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Verordnung (EU) 2016/679, sowie im Sinne des Datenschutzgesetzes in der geltenden Fassung. Die im Zuge der Registrierung in EDM/Strahlenquellenregister anzugebenden Daten werden als Kontaktdaten des Bewilligungsinhabers ausschließlich der zuständigen Behörde angezeigt.

Erklärvideos