Plastiksackerlverbot Seit 1. Jänner 2020 ist der Verkauf von Einweg-Plastiksackerln verboten. Restbestände, die beim Handel noch auf Lager liegen, dürfen noch bis Ende 2020 abgegeben werden.

ein Haufen aus Plastiksackerl
eine Sammlung Plastiksackerln Foto BMLRT / Christopher Fuchs

In Österreich werden jährlich 5.000 bis 7.000 Tonnen an Kunststofftragetaschen ausgegeben. Oft werden diese nur einmal benutzt und nicht fachgerecht entsorgt – so kommt es zu einer enormen Belastung für die Umwelt. Ab 1. Jänner 2020 werden in Österreich keine Einweg-Kunststofftragetaschen mehr verkauft. Das Verbot ist ein essentieller Beitrag zur Abfallwirtschaft. Dieses Gesetz ist ein klares Bekenntnis gegen die Wegwerf-Gesellschaft. Nachhaltige Mehrweg-Artikel sind die Zukunft.

Nicht von dem Verbot betroffen sind: 

  • Mehrwegtaschen aus Kunststoffgewebe, mit vernähten Verbindungen oder mit vernähten Tragegriffen oder Tragegriffen, die eine entsprechende Stabilität aufweisen und für den mehrmaligen Gebrauch konzipiert sind.
  • Biologisch abbaubare und aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellte Obstsackerl. Sie schädigen die Umwelt nicht und sind im Frischebereich (Obst, Gemüse, Fleisch, Fisch) aus hygienischen Gründen notwendig. Die maximal erlaubte Wandstärke beträgt 0,015 Millimeter.
  • Müllsäcke, Hundesackerl, oder Gefrierbeutel.

Sackerl werden definiert als „Taschen mit Tragegriff oder Durchgriff aus Kunststoff“.

Das Verbot gilt generell in allen Branchen des Handels, in denen Kunststofftragetaschen an Letztverbraucher abgegeben werden, unter anderem auch in Supermärkten, Modegeschäften und Möbelhäusern.