Nachhaltigkeits-Berichterstattung

Neue Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen: Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

Das EU-Recht verpflichtet alle großen Unternehmen und alle börsennotierten Unternehmen (mit Ausnahme börsennotierter Kleinstunternehmen), Informationen über ihre Risiken und Chancen, die sich aus sozialen und ökologischen Belangen ergeben, sowie über die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf Mensch und Umwelt offenzulegen.

Die ersten Unternehmen müssen die neuen Regeln erstmals im Geschäftsjahr 2024 für Berichte anwenden, die im Jahr 2025 veröffentlicht werden.

Die nationale Umsetzung dieser Richtlinie wird derzeit vom Jusitzministerium (BMJ) vorbereitet.