Typengenehmigungen und Formulare für den Antrag auf Ausnahmegenehmigungen
Hinsichtlich der Typengenehmigung wird zwischen einer EG-Betriebserlaubnis und einer nationalen österreichischen Typengenehmigung unterschieden.
Fahrzeugklasse M und N, (AVAS) für Hybridelektro- und reine Elektrofahrezuge (VO (EU) Nummer 540/2014 iVm UN-R Nummer 138).
Fahrzeugklasse N2, Verordnung (EU) 540/2014 in Verbindung mit der UN-Regelung Nr. 51 – Geräuschemissionen.