Bundes-Abfallwirtschaftsplan (BAWP) 2017

25 Jahre nach dem ersten Bundes-Abfallwirtschaftsplan wurde 2017 die siebente Ausgabe veröffentlicht.

Zur Verwirklichung der abfallwirtschaftlichen Ziele und Grundsätze hat gemäß Abfallwirtschaftsgesetz 2002 die zuständige Bundesministerin oder der Bundesminister mindestens alle sechs Jahre einen Bundes-Abfallwirtschaftsplan (BAWP) zu erstellen. Nach erfolgter Öffentlichkeitsbeteiligung wurde der zweiteilige BAWP 2017 herausgegeben.

Teil 1 des BAWP 2017 enthält die Darstellung der abfallwirtschaftlichen Situation, die Beschreibung der durchgeführten und geplanten Maßnahmen zur Erreichung der Vorgaben des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002, Behandlungsgrundsätze sowie das Abfallvermeidungsprogramm.

Teil 2 beschreibt die Leitlinien zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung und enthält beispielhafte Fotos zu vielen Einträgen der Grünen Abfallliste sowie Gegenbeispiele notifizierungspflichtiger Abfälle der Gelben Abfallliste. Es soll den Kontrollbehörden und anderen in diesem Bereich Tätigen als Entscheidungshilfe bei der Anwendung der EG-Verbringungserordnung Nummer 1013/2006 dienen.

Der Bericht über das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit beziehungsweise über die getroffenen Entscheidungen ist gesondert angeführt. Die Kapitel 2 bis 4 des BAWP 2017 wurden zwischenzeitlich aktualisiert (Statusbericht 2021).

Englische Versionen:

Hinweis

Ab 1. Jänner 2021 gelten neue Einträge für Kunststoffabfälle. Diese Änderungen wurden eingeführt, um die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von Kunststoffabfällen zu verstärken und deren umweltverträgliche Verwertung dadurch zu gewährleisten.

Leitfaden zur Einstufung von Kunststoffabfällen bei grenzüberschreitender Verbringung