Maßnahmen zur Reduzierung
Grenzwerte für Schallemissionen, Regelungen für Lärmschutzmaßnahmen von Neubau- und Ausbaustrecken sowie eine Richtlinie für die schalltechnische Sanierung sollen helfen, den Schienenverkehrslärm zu reduzieren.
Schienenfahrzeug-Lärmzulässigkeitsverordnung (SchLV)
Die bereits im Juni 1993 erlassene Schienenfahrzeug-Lärmzulässigkeitsverordnung (BGBl. Nr. 414/1993) legt Grenzwerte für die von Schienenfahrzeugen verursachten Schallemissionen fest. Damit wird die Zielsetzung verfolgt, die Lärmabstrahlung entlang der Eisenbahnstrecken trotz steigender Verkehrsleistungen zu reduzieren bzw. zumindest nicht zu erhöhen.
Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordnung (SchlV)
Die ebenfalls bereits im Juni 1993 erlassene Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordnung (BGBl. Nr. 415/1993) beinhaltet Regelungen für die im Bereich von Neubau- und Ausbaustrecken erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen.
Um eine österreichweit einheitliche Anwendung der in der SchlV enthaltenen Bestimmungen zu erleichtern, wurden im September 2001 "Durchführungsbestimmungen zur Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordnung (DB-SchlV)" erlassen und aktualisiert.
Unter Einbeziehung der bislang bei der Anwendung der SchlV gewonnenen Erfahrungen werden einzelne Bestimmungen näher erläutert und für objektseitige Maßnahmen die für die schalltechnische Sanierung der Eisenbahn-Bestandsstrecken geltenden Regelungen sinngemäß übernommen.
Schalltechnische Sanierung der Eisenbahn-Bestandsstrecken
Im Rahmen der schalltechnischen Sanierung der bestehenden Eisenbahnstrecken wurden für alle Bundesländer Immissionskataster erstellt, welche seit März 1994 vollständig vorliegen und die entlang der bestehenden Eisenbahnstrecken auftretenden Lärmbelastungen darstellen. Darauf aufbauend wurden unter Berücksichtigung einer Objekts- und Personenstandserhebung in den lärmbelastenden Zonen Prioritätenreihungen für die einzelnen Länder ausgearbeitet. Auf Grundlage dieser Vorarbeiten werden nach Abschluss genereller Übereinkommen mit den Ländern über die Planung, Durchführung, Erhaltung und Finanzierung von Lärmschutzmaßnahmen an Eisenbahnbestandsstrecken die konkreten Maßnahmen geplant und realisiert.
Für eine österreichweit einheitliche Umsetzung des Sanierungsprogrammes wurden im Einvernehmen mit allen Ländern und den betroffenen Eisenbahngesellschaften Richtlinien erarbeitet, die im wesentlichen die gleichen Regelungen enthalten, wie sie in der Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordnung für Lärmschutzmaßnahmen im Bereich von Neu- und Ausbaustrecken vorgesehen sind. Damit ist sichergestellt, dass Lärmschutzmaßnahmen unabhängig davon, ob es sich um eine Neu- bzw. Ausbaustrecke oder um eine bestehende Strecke handelt, nach den gleichen Kriterien geplant und realisiert werden.
Die "Richtlinie für die schalltechnische Sanierung der Eisenbahn-Bestandsstrecken der Österreichischen Bundesbahnen" wurde im März 1996 erlassen und seither mehrmals in einzelnen Punkten den Erfordernissen angepasst.
Die beiden Richtlinien können auf dieser Website heruntergeladen werden: