Arbeitsplätze in Radonschutzgebieten Leitfaden für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Der Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen wird durch die Neufassung des Strahlenschutzgesetzes und die neue Radonschutzverordnung geregelt. Die Radonbelastung soll gesenkt und dadurch die Gesundheit von Arbeitskräften geschützt werden.
Das neue Strahlenschutzgesetz regelt erstmals den Schutz von Arbeitskräften an Arbeitsplätzen in Radonschutzgebieten. Radonschutzgebiete werden in der Radonschutzverordnung ausgewiesen. Es handelt sich um Gebiete, in denen aufgrund der Eigenschaften des Bodens mit erhöhter Wahrscheinlichkeit mit hohen Radonkonzentrationen in Innenräumen zu rechnen ist. Betroffen sind alle Arten von Arbeitsplätzen in Erd- und Kellergeschoßen, die sich in Betrieben und öffentlichen Einrichtungen in einem Radonschutzgebiet befinden.
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sollten Sie zunächst klären, ob Ihr Betrieb in den Geltungsbereich der neuen Regelungen des Strahlenschutzrechts fällt:
- Liegt Ihr Betrieb in einem Radonschutzgebiet? Die neue Radonschutzverordnung enthält in Anhang 1 eine Liste von Gemeinden, die als Radonschutzgebiete gelten.
- Gibt es in Ihrem Betrieb Arbeitsplätze im Erdgeschoß oder in Kellergeschoßen?
Trifft beides zu, fällt Ihr Betrieb in den Geltungsbereich der neuen Regelungen zum Radonschutz am Arbeitsplatz.
Informieren Sie sich in dieser Broschüre über die Gesundheitsrisiken durch Radon, ob Ihr Betrieb unter eine Ausnahmebestimmung fällt und welche Verpflichtungen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nach den neuen Bestimmungen zum Schutz Ihrer Arbeitskräfte gelten!
Leitfaden „Arbeitsplätze in Radonschutzgebieten“ (PDF, 615 KB)