Industrieemissionsrichtlinie

Eine Richtlinie zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung.

Mit der Richtlinie über Industrieemissionen IED 2010/75/EU (→ EUR-Lex) sind sieben separate EU-Richtlinien (IPPC, Großfeuerungsanlagen, Abfallverbrennung, 3xTitandioxid, VOC-flüchtige organische Verbindungen), die für Industrieemissionen gelten, in einer einzigen Richtlinie zusammengefasst worden. Die inhaltlichen Voraussetzungen dieser Richtlinien wurden als Mindestanforderungen als eigene Abschnitte (Kapitel III–VI) in die neue Richtlinie eingefügt.

Ziel war vor allem die stärkere Verbindlichkeit der Merkblätter zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) für bestimmte Industriesektoren (zum Beispiel Energiewirtschaft, Abfallbehandlung, chemische Industrie). Die sogenannten BVT-Schlussfolgerungen werden im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Industrieemissionsrichtlinie wurde in Österreich in verschiedenen Gesetzen auf Bundes- und Landesebene umgesetzt (im Bereich des Bundesministeriums zum Beispiel das  Abfallwirtschaftsgesetz oder Immissionsschutzgesetz-Luft).

Tipp

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der → Website des Umweltbundesamts.

Im Moment ist gerade ein EU-weites Register unter anderem zu Anlagen, die der Industrieemissionsrichtlinie unterliegen, im Aufbau. Daten über das Berichtsjahr 2018 wurden bereits übermittelt. Die Daten werden jährlich aktualisiert.

EU Registry on Industrial Sites (→ European Environment Agency)