Industrieemissionsrichtlinie

Eine Richtlinie zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung.

Mit der Richtlinie über Industrieemissionen IED 2010/75/EU (→ EUR-Lex) sind sieben separate EU-Richtlinien (IPPC, Großfeuerungsanlagen, Abfallverbrennung, 3xTitandioxid, VOC-flüchtige organische Verbindungen), die für Industrieemissionen gelten, in einer einzigen Richtlinie zusammengefasst worden. Die inhaltlichen Voraussetzungen dieser Richtlinien wurden als Mindestanforderungen als eigene Abschnitte (Kapitel III–VI) in die neue Richtlinie eingefügt.

Ziel war vor allem die stärkere Verbindlichkeit der Merkblätter zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) für bestimmte Industriesektoren (zum Beispiel Energiewirtschaft, Abfallbehandlung, chemische Industrie). Die sogenannten BVT-Schlussfolgerungen werden im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Industrieemissionsrichtlinie wurde in Österreich in verschiedenen Gesetzen auf Bundes- und Landesebene umgesetzt (im Bereich des Bundesministeriums zum Beispiel das Abfallwirtschaftsgesetz oder Immissionsschutzgesetz-Luft).

Tipp

Mit IPPC Austria (→ edm.gv.at) stellt das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) eine digitale Plattform zur Verfügung, auf der Informationen über IPPC Anlagen in Österreich zentral dargestellt werden.

 IPPC Austria wendet sich an Behördenmitarbeiter:innen aber auch an die interessierte Öffentlichkeit. Neben interaktivem Kartenmaterial mit moderner Suchfunktion und Anzeige der IPPC-Anlagen in Österreich werden auf IPPC Austria auch Berichte über erfolgte Umweltinspektionen, gemeinschaftsrechtliche Regelwerke und Fachinformationen angeboten.