Eisenbahnbau- und -betriebsverordnung (EisbBBV)

Die Eisenbahnbau- und -betriebsverordnung (EisbBBV) gilt für den Bau und Betrieb von Eisenbahnen und für den Betrieb von Schienenfahrzeugen auf Eisenbahnen auf normalspurigen Haupt- und Nebenbahnen im Sinne des Eisenbahngesetzes 1957 (§ 4 Absatz 1 und 2). Die Bestimmungen des 5. Abschnitts gelten darüber hinaus für Betriebsbedienstete im Bereich dieser Haupt- und Nebenbahnen.

RIS - Eisenbahnbau- und -betriebsverordnung