Finanzierungsleistungen

Sowohl das Bundesministerium als auch der Bund insgesamt unterstützen mehrfach und über verschiedene Schienen den Betrieb des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs.

Die Schnellbahn fährt am Praterstern ein

Finanzielle Mittel des Bundesministeriums

Das Bundesministerium stellt im Rahmen des Betriebes des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs (ÖPNRV) für folgende Bereiche entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung:

  • Gemeinwirtschaftliche Leistungen für Schienenverkehrsunternehmen:
    Zahlungen im Rahmen von Verkehrsdiensteverträgen an die Schienenverkehrsunternehmen für Leistungen, die sonst nicht betriebswirtschaftlich geführt werden könnten.
  • Verkehrsverbünde:
    Zahlungen im Rahmen der Grund- und Finanzierungsverträge um den durch die Anwendung des Verbundtarifs entstandenen Einnahmenausfall bei den Verkehrsunternehmen auszugleichen.
  • Studentenermäßigung:
    Stützungen für spezielle Studententickets in den Verkehrsverbünden.
  • Bestellerförderung (Paragrafen 24 Absatz 2 und 26 Absatz 3 ÖPNRV-G 1999):
    Zahlungen für die durch regionale Gebietskörperschaften bestellten Verkehrsdienstleistungen, wobei die einzelnen Projekte in Abhängigkeit der budgetären Bedeckung mit bis zu einem Drittel der jährlich anfallenden Kosten bezuschusst werden können.

Weitere finanzielle Mittel des Bundes im Rahmen des Betriebes des ÖPNRV:

  • Familienlastenausgleichsfonds:
    Zahlungen des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend an die Verkehrsunternehmen zur Finanzierung der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt (in den Verkehrsverbünden).
  • Finanzausgleich:
    Beiträge des Bundesministeriums für Finanzen an die Länder und Gemeinden sowie Mittel aus der Mineralölsteuer für Zwecke des ÖPNRV.
Finanzierungsleistungen des Bundes im Kalenderjahr 2017 in Euro
Gemeinwirtschaftliche Leistungen der Schienenbahnen
(ÖBB und Privatbahnen)
741,6 Millionen
Verkehrsverbünde
(inklusive Semestertickets und Bestellerförderung)
90,6 Millionen
Abgeltung Schüler- und Lehrlingsfreifahrt
(Familienressort)
rund 400 Millionen
Finanzzuweisungen an die Gemeinden
(Finanzressort)
rund 42 Millionen
Summe für den Betrieb des ÖPNRV 1.274,2 Millionen

Quelle: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Abteilung II/Infra 3.

Hinweis: Auf Grund der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sind für Zahlungen der öffentlichen Hand im Rahmen Betriebes von Personennah- und Regionalverkehren nunmehr erhöhte Transparenzgebote vorgesehen, sodass unter diesem Aspekt eine Neu- beziehungsweise Umgestaltung der entsprechenden privatrechtlichen Vereinbarungen für die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen an die Schienenverkehrsunternehmen erforderlich ist.

Für die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Schienenbahnen (ÖBB und Privatbahnen) konnte eine derartige Umgestaltung bereits zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden: Im Sinne der rechtlichen Vorgaben der Europäischen Union wird nunmehr eine streckenbezogene Finanzabgeltung vorgenommen.

Um zukünftig größtmögliche Qualität und hohe Kundenzufriedenheit „beim Bahnfahren“ zu gewährleisten, wurde im Rahmen dieser Umgestaltung auch ein eigenes messbares Qualitätsmanagement inklusive Kontrollinstrumentarien installiert.