Anforderungen für Umweltgutachter

Umweltgutachter sind nach erfolgter Zulassung befugt, eine Organisation hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben der EMAS-Verordnung zu prüfen.

Umweltgutachter sind natürliche oder juristische Personen, die nach erfolgter Zulassung befugt sind, eine Organisation hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben der EMAS-Verordnung zu prüfen und die Umwelterklärung für gültig zu erklären. Daher kommt den Umweltgutachtern eine besondere Bedeutung bei der Sicherstellung der Glaubwürdigkeit des EMAS-Systems zu. Gemäß EMAS-Verordnung werden umfangreiche Anforderungen an die Fachkunde von Gutachtern gestellt. Sie müssen unter anderem einschlägige berufliche Kenntnisse und Erfahrungen nachweisen und werden durch die Zulassungsstelle in ihrer Tätigkeit regelmäßig beaufsichtigt und überwacht. Die näheren Bestimmungen betreffend Zulassung und Aufsicht sind im Umweltmanagementgesetz (UMG) geregelt.  

Die Überwachung durch die Zulassungsstelle erfolgt entweder im Rahmen eines sogenannten EMAS-Office-Audits (Überprüfung im Büro des Umweltgutachters) oder eines EMAS-Witness-Audits (Überprüfung der praktischen Qualifikation). 

Umweltgutachter aus anderen EU-Mitgliedsstaaten unterliegen bei ihrer Tätigkeit in Österreich ebenfalls der Aufsicht der österreichischen Zulassungsstelle. Vor Beginn ihrer Tätigkeit müssen sie eine Notifizierung unter Angabe ihrer Qualifikation durchführen. Im Rahmen der Aufsicht werden vor einer erstmaligen Tätigkeit das Vorliegen der Kenntnisse über umweltrelevante Rechtsvorschriften und erforderliche Sprachkenntnisse von der Zulassungsstelle überprüft.

Die Fachkundebeurteilungsverordnung legt nähere Bestimmungen für die Beurteilung der erforderlichen Fachkunde bei der Zulassung von Umweltgutachtern und der Aufsicht über Umweltgutachter fest.
Die Fachkundebeurteilungsverordnung finden Sie im RIS.

Für die Zulassung als Umweltgutachter sind bestimmte Anforderungen gemäß Umweltmanagementgesetz (UMG) zu erfüllen (§ 2 bis 5 UMG in Verbindung mit § 9 UMG).

Bewerbung

Wenn Sie sich für eine Zulassung als Umweltgutachter bewerben wollen, wenden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle im Bundesministerium per E-Mail:

BMK, Abteilung V/7 Integrierte Produktpolitik, Betrieblicher Umweltschutz und Umwelttechnologie
Mag.a Monika Peschl
E-Mail: monika.peschl@bmk.gv.at

Geben Sie bei Ihrer Bewerbung an, welche Umweltgutachter-Zulassung beantragt wird:

  • Zulassung einer Umweltgutachterorganisation
  • Zulassung als Umwelteinzelgutachter
  • Zulassung zum leitenden Umweltgutachter oder als Teammitglied in einer bereits zugelassenen Umweltgutachterorganisation

Sie erhalten darauf hin umgehend eine Information, mit der die Voraussetzungen für die entsprechende Zulassung geklärt werden.

Achtung

Gutachterliche Tätigkeiten sind der für EMAS zuständigen Stelle jeweils spätestens 4 Wochen im Vorfeld mitzuteilen (vgl. Artikel 23 Absatz 2 EMAS-Verordnung).

Bitte melden Sie jede gutachterliche Tätigkeit (Erstbegutachtung, Revalidierung oder Aktualisierungsaudit mit Validierung der aktualisierten Umwelterklärung) rechtzeitig an folgende E-Mail-Adressen emas@bmk.gv.at, emas@umweltbundesamt.at mit folgenden Angaben

  • Umweltgutachterorganisation
  • Name des Umweltgutachters
  • Registrierungsnummer des Umweltgutachters
  • Art der Begutachtung
  • Name der zu begutachtenden Organisation
  • Registrierungsnummer der zu begutachtenden Organisation (falls vorhanden)
  • Adresse der Organisation
  • Datum der Begutachtung bzw. Zeitraum, in dem die Begutachtung stattfindet