Sanierung der Altlast K20 (Kalkdeponie Brückl I/II)

Nach Bekanntwerden der durch eine unsachgemäße Behandlung von Abfällen aus der Sanierung der Altlast K20 in einem Zementwerk entstandenen Umweltbeeinträchtigungen wurde von der Donau-Chemie auch die weitere Räumung der Altlast gestoppt.

Verpflichtete zur Sanierung der Altlast K20 ist ausschließlich die Donau-Chemie. Die Donau-Chemie hat daraufhin eine neuerliche europaweite Ausschreibung zur Behandlung der in der Altlast verbliebenen, mit Hexachlorbenzol (HCB) verunreinigten Kalkablagerungen gestartet, die nach offizieller Mitteilung vom 17. Mai 2016 ohne verwertbares Ergebnis geblieben und daher widerrufen worden ist (laut Aussage der Donau-Chemie wäre die Projektsicherheit weder in rechtlicher noch in technischer, terminlicher und ökonomischer Hinsicht gegeben gewesen).

Das war und ist an dieser Ausschreibung nicht beteiligt. Das Scheitern beziehungsweise der Widerruf der Ausschreibung erfolgte ohne Einflussnahme des Bundesministeriums und muss zur Kenntnis genommen werden.

Der von der Donau-Chemie nunmehr beabsichtigte Umstieg auf eine Sicherungslösung (Einkapselung der Altlast in Form einer Oberflächenabdichtung, Umschließung des Deponiekörpers mit einer vertikalen Dichtwand einschließlich Grundwasserhaltung und Grundwasserreinigung) ist nachvollziehbar und Stand der Technik (eine Mehrzahl der in Österreich behandelten Altlasten wurde auf diese Art und Weise gesichert).

Der Vorteil einer Sicherungslösung liegt in der raschen Umsetzbarkeit (1–2 Jahre), der Verhinderung weiterer Emissionen aus der Räumung und dem Transport sowie aus der Deponie selbst. Eine spätere Räumung ist damit nicht ausgeschlossen.

Aussteller des aktuellen Sanierungsbescheides und zuständig für die Genehmigung beabsichtigter Änderungen (Umstieg von der Räumung auf eine Sicherung) ist der Landeshauptmann von Kärnten. Dem Bundesministerium kommt keinerlei Behördenfunktion zu. Das Bundesministerium unterstützt eine Sanierung der Altlast über die Bereitstellung einer Förderung aus Altlastenbeitragsmitteln. Für das ursprüngliche Projekt wurden rund 30 Millionen Euro bewilligt (zwei Drittel der präliminierten Gesamtkosten von rund 45 Millionen Euro) und zum Teil bereits ausbezahlt (Abwicklungsstelle ist die Kommunalkredit Public Consulting (KPC)).

Ein vom Landeshauptmann von Kärnten abgeänderter Sanierungsbescheid würde eine Änderung der Förderung notwendig machen, die von der Donau-Chemie bei der KPC oder der Altlastensanierungskommission einzureichen wäre. Das Bundesministerium sagt eine diesbezügliche Unterstützung zu.