Probenahmeplan

In einem Notfall muss die radiologische Situation möglichst rasch erfasst werden, um entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung treffen zu können. Messungen vor Ort und die Auswertung von Proben bilden dafür eine wichtige Grundlage.

Gemäß Strahlenschutzgesetz 2020 muss der gesamtstaatliche Notfallplan auch einen Probenahmeplan für Umwelt-, Futtermittel- und Lebensmittelproben für verschiedene Arten von radiologischen Notfällen enthalten. 

Ziel des Dokuments „Probenahmeplan: Organisation und Durchführung von Probenahmen, Probentransport, Messungen und Messdatenübermittlung bei groß- und kleinräumiger radioaktiver Kontamination“ ist eine Harmonisierung der Mess- und Probenahmekonzepte sowie der Messdatenübermittlung, um österreichweit vergleichbare Daten als Grundlage für Maßnahmenentscheidungen zu erhalten.

Der Probenahmeplan wurde von einer Arbeitsgruppe des staatlichen Krisen- und Katastrophenmanagements (SKKM) unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Ländern ausgearbeitet und 2020 aktualisiert.

Hinweis

Das Dokument liegt in der Abteilung Strahlenschutz des BMK auf und kann per E-Mail unter v8@bmk.gv.at angefordert werden.