Marktüberwachung

Verpflichtung der Europäischen Kommission zur Überwachung der Entwicklung des Schienenverkehrs.

Im Sinne der Richtlinie 2001/12/EG (Artikel 10b) ist die Europäische Kommission verpflichtet, die Entwicklung des Schienensektors zu überwachen. Dabei sind die technischen und wirtschaftlichen Bedingungen zu beurteilen sowie vor Allem die Marktentwicklung kritisch zu hinterfragen.

Die Kommission beteiligt an ihren Arbeiten Vertreter der Mitgliedstaaten und der betreffenden Sektoren, einschließlich der Nutzer, damit dieser Sektor effizient analysiert werden kann. Vertreter Österreichs sind in einer entsprechend eingerichteten Arbeitsgruppe - sogenanntes "Rail Market Monitoring Scheme (RMMS) - regelmäßig vertreten.

Überwacht wird insbesondere

  • die Entwicklung der Schienenbenutzungsentgelte,
  • die Kapazitätszuweisung,
  • die Sicherheitsregelungen,
  • die Erteilung von Genehmigungen sowie,
  • der Grad der sich herausbildenden Harmonisierung.

Die entsprechenden Daten können auf der Website "Eisenbahn und Interoperabilität" der General-Direktion Energie und Verkehr der Europäischen Kommission abgerufen werden.