ADR

Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße

Hinweis

Polen verwendet seit 2021 die Formulare als Zulassungsbescheinigungen gemäß 9.1.3.5 ADR (PDF, 5 MB). Am 27.4.2022 kam es deswegen bei einer Kontrolle in Österreich zu einer Beanstandung.

Die WP.15 der UNECE hat sich im Sinn der Absätze 55–58 ihres Berichts (→ UNECE) dazu geäußert. Derartige Merkmale sind also nicht mehr zu beanstanden. Die Klärung im Text des ADR selbst soll erst bei der nächsten Tagung der WP.15 auf der Grundlage eines offiziellen Arbeitsdokuments erfolgen.

BMK-Schreiben zur Zulassungsbescheinigung gemäß 9.1.3.5 ADR vom 3. Juni 2022 (PDF, 669 KB)

Geltendes ADR – konsolidierte Fassung

Das Bundesministerium hat mit aller Sorgfalt eine konsolidierte Fassung des ADR zusammengestellt, kann jedoch hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen keine Gewährleistung übernehmen. Es wird gebeten, Tippfehler und Abweichungen in dieser konsolidierten Fassung an die zuständige Abteilung zu melden: st3@bmk.gv.at.

Durch das Bereitstellen dieser konsolidierten Ausgabe zum Kopieren oder Drucken werden keinerlei Rechte übertragen. Jegliche kommerzielle Nutzung ist untersagt. Alle Rechte vorbehalten.

Eine Fassung in englischer, französischer und russischer Sprache kann bei der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) heruntergeladen werden. Andere konsolidierte Ausgaben in deutscher Sprache werden von den staatlichen Stellen in Deutschland oder der Schweiz zur Verfügung gestellt.

ADR 2023 konsolidiert (PDF, 39 MB)

Hinweis zur Barrierefreiheit: Die konsolidierte Version kann derzeit leider nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden.

ADR-Kundmachungen

Die Stammfassung des ADR sowie seine Änderungen und Anlagen (samt Übersetzungen in die deutsche Sprache) wurden im Bundesgesetzblatt rechtsverbindlich kundgemacht und sind im Rechtsinformationssystem RIS online verfügbar:

ADR (Stammfassung und alle Änderungen) gesamte Rechtsvorschrift (→ RIS)

Die Kundmachung der Anlagen A und B zum ADR in der neuen Struktur erfolgte 2001 mit Verordnung des Bundeskanzlers. Demnach wurden der Text in französischer Sprache und deutscher Übersetzung im Bundesministerium zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt. Gleichzeitig wurde dieser Text auf der Website des Bundesministeriums zugängig gemacht. Gleiches gilt für die Änderungen 2003.

Seit Einführung der authentischen elektronischen Kundmachung im Jahr 2004 erfolgt diese mit dem Volltext im Bundesgesetzblatt.

Durch Auflegen im BMK kundgemachte Texte (PDF, 2 MB)