Schutz vor Umgebungslärm

Lärmschutz verfolgt das Ziel, durch entsprechende Maßnahmen in Verbindung mit einer gezielten Information der Öffentlichkeit, schädlichen Auswirkungen von Umgebungslärm auf die menschliche Gesundheit sowie unzumutbaren Belästigungen durch Umgebungslärm vorzubeugen oder entgegenzuwirken.

Aktionspläne und Strategische Lärmkarten

Gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie sind von den Mitgliedstaaten – also auch von Österreich – strategische Lärmkarten und Aktionspläne für die wichtigsten Lärmquellen (Straßen- und Schienenverkehr, ziviler Flugverkehr, bestimmte industrielle Anlagen) zu erstellen.

Für Autobahnen und Schnellstraßen wurden vom Bundesministerium gemeinsam mit der ASFINAG strategische Lärmkarten erstellt, welche der Information der Öffentlichkeit dienen und in weiterer Folge die Grundlage für die Umgebungslärm-Aktionsplanung bilden.

Sowohl die Lärmkarten als auch die Aktionspläne können auf → lärminfo.at eingesehen werden.

Dienstanweisung – Umsetzung des Bundes-Umgebungslärmschutzgesetzes für Bundesstraßen

Diese Dienstanweisung regelt die vom BMK an die ASFINAG übertragenen Aufgaben zur Umsetzung des Bundes-Umgebungslärmschutzgesetzes für Bundesstraßen (Autobahnen und Schnellstraßen).

Dienstanweisung Juni 2021 (PDF, 101 KB)

Rechtsgrundlagen

Zum Schutz der Menschen, die in der Umgebung von Verkehrswegen leben, ist vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union (EU) die Richtlinie 2002/49/EG (→ EUR-Lex) über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (kurz EU-Umgebungslärmrichtlinie) beschlossen worden. In Österreich wurde diese Richtlinie mit dem Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz (→ RIS) und der Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung (→ RIS) in nationales Recht umgesetzt.

Im Zuge der Umsetzung des Anhangs II zur EU-Umgebungslärmrichtlinie wurde im Auftrag des BMK auch eine Studie mit Korrekturwerten für österreichische Straßendeckschichten und Testbeispielen erstellt.