Jachtzulassung für die See Österreichischer Seebrief für Jachten

Die Jachtzulassung berechtigt und verpflichtet zur Führung der österreichischen Seeflagge. Schlauchboote können zur Seeschifffahrt nicht zugelassen werden.

Jachten sind Fahrzeuge mit einer Länge von weniger als 24 Metern und einer Bruttoraumzahl von weniger als 300, die für Sport- oder Vergnügungszwecke bestimmt sind. Größere Jachten können keine österreichische Zulassung zur Seeschifffahrt erhalten.

Als Jacht gilt nicht ein Ruder- und Paddelboot, sowie ein Bootstyp, der in der Regel nur für Fahrten in unmittelbarer Nähe der Küste verwendbar ist.

Die Jachtzulassung berechtigt und verpflichtet zur Führung der österreichischen Seeflagge. Die Zulassung erfolgt mittels Bescheid. Über die Zulassung wird ein gesondertes Dokument - der sogenannte Seebrief - ausgestellt, welcher als Bescheid gilt und im Original an Bord mitzuführen ist.

Fahrzeuge, die nicht bis zum 16. Juni 1998 in der Europäischen Union erstmalig in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen worden sind, müssen mit einem CE-Kennzeichen versehen sein. Ausgenommen sind Selbstbauten für den Eigengebrauch.

Detaillierte Informationen dazu finden Sie in folgenden Dokumenten: