Radonkarte

Auf Basis von österreichweiten Radonmessungen in Wohnungen wurden Radonschutzgebiete und Radonvorsorgegebiete festgelegt. Dies ermöglicht einen effizienten und nachhaltigeren Gesundheitsschutz vor Radon.

Die Radonkonzentration in Innenräumen hängt vor allem vom Gebäudezustand und von der Beschaffenheit des Untergrundes ab. In einigen Gebieten Österreichs muss aufgrund der Beschaffenheit des Untergrundes mit erhöhter Wahrscheinlichkeit mit hohen Radonkonzentrationen in Gebäuden gerechnet werden. Im Sinne des Gesundheitsschutzes ist es daher sinnvoll, solche Gebiete zu identifizieren und dort entsprechende Maßnahmen zu treffen.

Aktualisierte Rechtslage

Die jüngste Strahlenschutz-Grundnormenrichtlinie der Europäischen Kommission wurde im Jahr 2013 veröffentlicht und trägt den Titel Richtlinie 2013/59/Euratom (→ ​​​​​​​EUR-Lex) zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung. Sie enthält detaillierte und weitreichende Maßnahmen zum Gesundheitsschutz bezüglich Radon. Diese wurden mit dem Strahlenschutzgesetz 2020, der Allgemeine Strahlenschutz-Verordnung 2020 und der Radonschutzverordnung in österreichisches Recht umgesetzt.

Österreichweite Messkampagne als Basis

Um dem Gesundheitsschutz entsprechend Rechnung zu tragen, wurde eine großangelegte, österreichweite Messkampagne zu Radon in Innenräumen (ÖNRAP 2) durchgeführt. Neben der Messung der Radonkonzentration wurden bautechnische Angaben zum Gebäude über einen Fragebogen erhoben. Anders als beim Vorläuferprojekt ÖNRAP erfolgten die Messungen in dieser Kampagne geografisch basiert durch systematische Auswahl. Im Rahmen dieser neuen Messkampagne wurden circa 50.000 Messungen in ganz Österreich durchgeführt. Auf Basis der dadurch erhobenen Messergebnisse und Daten wurden mit wissenschaftlichen Methoden Radonschutzgebiete und Radonvorsorgegebiete ermittelt.

Weitere Informationen zum ÖNRAP 2 und der aktuellen Radonkartierung:

Österreichisches Nationales Radonprojekt (ÖNRAP)

Bereits zwischen 1991 und 2002 wurden im Zuge des österreichischen nationalen Radonprojektes (ÖNRAP) über 20.000 Radonmessungen in österreichischen Haushalten durchgeführt. Die Auswahl der Haushalte erfolgte bevölkerungsrepräsentativ durch zufällige Auswahl. Auf den Ergebnissen basierte die sogenannte „Radonpotenzialkarte“, die mittlerweile veraltet ist.

Radonschutzgebiete und Radonvorsorgegebiete

Die neue Radonschutzverordnung enthält eine Liste jener Gemeinden, die als Radonschutzgebiete gelten. In Radonschutzgebieten sind Maßnahmen zum Gesundheitsschutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verpflichtend vorgeschrieben. Diese Maßnahmen sind im neuen Strahlenschutzgesetz 2020 festgelegt und werden in der zugehörigen Radonschutzverordnung näher beschrieben.

Außerdem weist die Radonschutzverordnung jene Gemeinden aus, die zukünftig als Radonvorsorgegebiete gelten. In Radonvorsorgegebieten sind in Abhängigkeit von den jeweiligen Landesvorschriften vorbeugende Radonschutzmaßnahmen bei allen Neubauten vorzusehen.

Hinweis zur Vorsorge im Strahlenschutz

Bei Vorsorgemaßnahmen im Radonschutz verwendet man das allgemein akzeptierte Modell, das besagt, dass das Lungenkrebsrisiko gleichmäßig (linear) mit der Radonkonzentration steigt. Das bedeutet, dass ein erhöhtes Lungenkrebsrisiko nicht erst ab einem bestimmten Wert auftritt, sondern das Risiko gemeinsam mit der Konzentration steigt. Ein Referenzwert ist ein Richtwert, der die Größe des Risikos in sinnvoller Weise anderen bestehenden Risiken anpasst. Einen Referenzwert zu erreichen, bedeutet also ein (gesellschaftlich) noch akzeptiertes Risiko einzugehen. Es ist also durchaus sinnvoll, mittels einfachen Maßnahmen die Radonkonzentration auch dann zu senken, wenn sie bereits unter dem Referenzwert liegt.