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Mit Schreiben vom 24. April 2020 beantragte die Asfinag die Projektänderung gemäß § 9 WRG in Verbindung mit § 24g UVP-G 2000 zur Umsetzung der vom Sachverständigen für Tiere, Pflanzen und Lebensräume im UVP-Verfahren vorgeschlagenen Renaturierungsmaßnahmen. Zu den Projektunterlagen wurden seitens des Bundesministeriums Gutachten von Sachverständigen eingeholt.
Mit Bescheid vom 4. Dezember 2015 wurden der Asfinag und dem Land Niederösterreich (diesem zu den beantragten Vorhabensteilen) die Genehmigung für das Vorhaben S 3 Weinviertler Schnellstraße, Abschnitt Hollabrunn bis Guntersdorf, erteilt.