Studentenermäßigung

Die Verkehrsverbünde bieten Studierenden ermäßigte Tickets mit Unterstützung des Bundesministeriums an. Erfahren Sie mehr über die konkreten Angebote für alle Berechtigen im Sinne des Studienförderungsgesetzes.

Geschichte

Auf Grund einer Novelle zum Familienlastenausgleichsgesetz 1967 im Jahr 1996 ist ab dem Wintersemester 1996/97 die Finanzierung der Studentenfreifahrt aus dem Familienlastenausgleichsfonds entfallen. Obwohl kompetenzmäßig und budgetär nicht zuständig, hat das Bundesministerium ein Modell für Studentenermäßigungen (sogenannte „Semestertickets“) entwickelt, welches in allen Verkehrsverbünden umgesetzt wurde.

Semestertickets

Zum Erwerb derartiger Semestertickets sind Studierende im Sinne von § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 (Fundstelle: Studienförderungsgesetz 1992 (StudFG), BGBl. Nr. 305/1992) berechtigt.

Der Preis des Semestertickets liegt in der Regel zwischen 30 und 40 Prozent unter dem Verbundtarif auf Basis von Monatskarten. Die Differenz zum Vollpreis teilen sich das Bundesministerium und die betreffenden regionalen Gebietskörperschaften (Land und/oder Stadt). Insgesamt leistet das Bundesministerium österreichweit zur Finanzierung des Semestertickets einen Betrag von rund 5,5 Millionen Euro im Jahr.