Sicherheitsüberprüfung gemäß §§ 55 ff SPG

Sicherheitsüberprüfung ist die Abklärung der Vertrauenswürdigkeit eines Menschen anhand personenbezogener Daten, die Aufschluss darüber geben, ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass er gefährliche Angriffe begehen werde.

Eine Sicherheitsüberprüfung benötigen Sicherheitsbeauftragte von Flugplatzhaltern, Luftfahrtunternehmen, reglementierten Beauftragten, reglementierten Lieferanten, bekannten Versendern, bekannten Lieferanten und geschäftlichen Versendern, die die Verpflichtungserklärung für ihr Unternehmen unterzeichnen sowie Screener von reglementierten Beauftragten.

Die Sicherheitsüberprüfung ist alle 5 Jahre beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unter folgender E-Mail-Adresse zu beantragen: pr3@bmk.gv.at

Sicherheitsbeauftragte sowie Personen, die Durchsuchungen durchführen, haben gemäß § 2 (7) Luftsicherheitsgesetz (→ RIS) und § 1 (3) der Nationalen Sicherheitsprogramm-Verordnung (→ RIS) eine Sicherheitsüberprüfung zu beantragen.

Sicherheitsüberprüfungen auf Ersuchen von Unternehmen sind kostenpflichtig und betragen für die hier vorgesehene Klassifizierungsstufe „vertraulich“ 247,09 Euro. Jedes Unternehmen, das um eine Sicherheitsüberprüfung ersucht, hat diese Kosten selbst zu tragen, die dann mittels eines Zahlscheins, der gemeinsam mit dem Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung übermittelt wird, zu begleichen sind.