Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.
Der vorliegende Leitfaden behandelt die Schnittstelle zwischen der Zulassung, einem wichtigen, auf Substitution ausgerichteten Instrument der REACH-Verordnung und dem geltenden Arbeitsschutzrecht.
Zwischen Herbst 2023 und Frühjahr 2024 wurde österreichweit ein Vollzugsschwerpunkt zur Diisocyanat-Beschränkung gemäß der REACH-Verordnung durchgeführt. Durch diese Beschränkung ist auch das ArbeitnehmerInnenschutzrecht berührt, weshalb dieser Vollzugsschwerpunkt von Chemikalien- und Arbeitsinspektor:innen gemeinsam durchgeführt wurde.
Das Inverkehrbringen und die Verwendung von Diisocyanaten in der EU wird beschränkt, neue Verpflichtungen werden damit wirksam. Der Leitfaden fasst die wesentlichen Neuerungen der Beschränkung zusammen. Er ist an Betriebe gerichtet und unterstützt bei der Umsetzung der neuen Vorgaben.
Mit dieser Studie liegt eine Grundlage zur – primär ökonomischen – objektiven Abschätzung der Bandbreite der Auswirkungen von REACH in Österreich vor.
Die REACH-Verordnung verpflichtet alle Unternehmen, die Chemikalien (als Reinstoffe oder in Gemischen) verwenden, die Ihnen über die (erweiterten) Sicherheitsdatenblätter mitgeteilten Risikomanagementmaßnahmen anzuwenden.
Dieser Folder informiert Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter in Unternehmen, die Chemikalien herstellen, importieren oder verwenden über die Pflichten Ihres Betriebes im Rahmen der REACH-Verordnung.
Dieser Informationsblatt gibt Auskunft über die Pflichten und die notwendigen Schritte von Unternehmen im Rahmen der REACH 2018 Registrierungspflicht.
Der Leitfaden für Klein- und Mittelbetriebe informiert über Geltungsbereich, Rollen und Pflichten.