Europäischer elektronischer Mautdienst EETS
EETS ist die englische Abkürzung für den "europäischen elektronischen Mautdienst": European Electronic Toll Service.
Die am 8. Oktober 2009 in Kraft getretene und auf die Richtlinie 2004/52/EG (Interoperabilität elektronischer Mautsysteme) gestützte Entscheidung (2009/750/EG) der Europäischen Kommission (EK) über den europäischen elektronischen Mautdienst (EETS) hat zum Ziel, dass zukünftig Fahrzeuge, die Straßen mit elektronischen Mautsystemen befahren, nur mehr ein einziges Bordgerät und nur mehr einen einzigen Mautvertrag benötigen.
Die Entscheidung der EK sieht unter anderem vor, dass jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union, der über ein elektronisches Mautsystem verfügt, in einem elektronisch zugänglichen Register das von der Mautpflicht umfasste Straßennetz, die Mauterheber sowie allfällige EETS-Anbieter mit Sitz in Österreich, bei denen Benutzerinnen und Benutzer einen Mautvertrag abschließen können, öffentlich kundmacht.
Register für den europäischen elektronischen Mautdienst (EETS)
(gemäß Entscheidung der Kommission 2009/750/EG).
Das Mautgebiet, das der Richtlinie 2004/52/EG über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme in der Europäischen Gemeinschaft unterliegt, sind die Autobahnen A und Schnellstraßen S in Betrieb.
(Gemäß den Verzeichnissen 1 und 2 des Bundesstraßengesetzes 1971 in der jeweils geltenden Fassung.)
Firma | Asfinag Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs- Aktiengesellschaft |
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Geschäftsanschrift | A-1010 Wien Rotenturmstraße 5-9 Postfach 983 |
Rechtsform | Aktiengesellschaft |
Firmenbuchnummer | FN 92191a |
Firmenbuchgericht | Handelsgericht Wien |
Kontakt | Asfinag Maut Service GmbH, A -1120 Wien Am Europlatz 1 E-Mail: eets@asfinag.at |
Verwendete Mauttechnologie | CEN-DSRC 5,8 Gigahertz |
Mautbasisdaten und Vorgaben für das EETS-Gebiet |
www.asfinag.at/maut/maut-fuer-lkw-und-bus/eets |
EETS-Anbieter, die EETS-Verträge mit dem Mauterheber geschlossen haben |