Evaluierung der Umweltförderungen des Bundes 2020–2022

Das Klimaschutzministerium erstellt alle drei Jahre eine Evaluierung der Umsetzung des Umweltförderungsgesetzes (UFG). Gemäß UFG § 14 ist der Evaluierungsbericht dem Nationalrat vorzulegen.

Titelblatt "Evaluierung der Umweltförderungen des Bundes 2020–2022"

Der Bericht zur Evaluierung für die Jahre 2020–2022 umfasst zwei Bände: Hauptteil und Langfassung

Es wurden bei dieser Evaluierung gemäß den Vorgaben des UFG folgende Bereiche untersucht und deren ökologische, ökonomische und organisatorische Aspekte beleuchtet:

  • Umweltförderung im Inland (UFI) unter Berücksichtigung der EU-Kofinanzierung einschließlich Sanierungsoffensive (SanOff), Kesseltausch und Reparaturbonus
  • Kreislaufwirtschaft
  • Klimafreundliche Fernwärme- und Fernkältesysteme
  • Regionale Beratungsprogramme (RegBer)
  • Altlastensanierung und -sicherung (ALTL)
  • Flächenrecycling
  • Internationale Klimafinanzierung

Der Untersuchungszeitraum erstreckt sich vom 1. Jänner 2020 bis zum 31. Dezember 2022, jener der in den Vergleichen angeführten Vorperiode vom 1. Jänner 2017 bis zum 31. Dezember 2019.

Effekte 2020–2022

  • Die Maßnahmen der Umweltförderung im Inland (Abwärmenutzung, Effiziente Energienutzung, Erneuerbare Energieträger, Forschung und Demonstrationsanlagen, Gefährliche Abfälle in Betrieben, Klimarelevante Gase, Lärmschutz, Luftverbessernde Maßnahmen, Mobilitätsmaßnahmen und Ressourceneffizienz) führen zu einer Verringerung der CO2-Emissionen um rund 1.126 Kilotonnen pro Jahr und entsprechend 19.813 Kilotonnen, berechnet auf die Nutzungsdauer der Anlagen.
  • 43 % aller UFI-Projekte stammen aus dem Bereich der Mobilitätsmaßnahmen (ab Ende des Jahres 2021 waren keine weiteren Genehmigungen im Rahmen der UFI mehr möglich und die Förderung von E-Mobilität wurde über den Klima- und Energiefonds fortgesetzt).
  • knapp 24 % der Projekte sind aus dem Förderungsbereich „Erneuerbare Energieträger“
  • über 32 % der Projekte sind aus dem Förderungsbereich „Effiziente Energienutzung“

Durch die eingesetzten Mittel wurden Beschäftigungseffekte von rund 11.275 Arbeitsplätzen bzw. rund 9.965 Vollzeitbeschäftigungen generiert. Damit wurden pro Millionen Euro Investition in der Umweltförderung im Inland 4,5 Vollzeitbeschäftigungen (bzw. 5,1 Arbeitsplätze) geschaffen.

Förderung für den Kesseltausch („Raus aus Öl und Gas“)

Die Förderungsaktion brachte mit Förderungsbarwerten von 400,67 Millionen Euro Unterstützung für insgesamt 62.383 Projekte und rund 1.482 Millionen Euro an Investitionen in klimafreundliche Heizungssysteme. Dabei wurde mehr als die Hälfte (60 %) auf Biomasse umgestellt. Eine Wärmepumpe ließen sich 31 % einbauen. Auf Fernwärme stiegen 13 % aller Förderungswerber:innen um. Großteils wurden Ölkessel ersetzt (65 %), gefolgt von Allesbrennern/Kohle/Koks (20 %). Bei 12 % wurde Gas ersetzt und 3 % ließen ihre alte Stromheizung tauschen.

Durch den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen können nicht nur rund 456 Kilotonnen CO2 jährlich eingespart werden, sondern es werden auch jährlich rund 338 MWh an Energieeinsparung erreicht. Mit einer Million Euro an Investitionen, die im Zuge der Sanierungsoffensive (inklusive „raus aus Öl und Gas“) getätigt wurden, sind 4,9 Vollzeitbeschäftigungen (bzw. 5,5 Arbeitsplätze) verbunden.