Europäische Institutionen

Die wichtigsten Institutionen der EU sind die Europäische Kommission, der Rat der EU, das Europäische Parlament und der Europäische Rat.

Europäische Kommission

Die Europäische Kommission (EK) hat das Initiativrecht für neue EU-Rechtsvorschriften, überwacht die Umsetzung des Unionsrechts in den Mitgliedstaaten („Hüterin der Verträge“) und ist unter anderem auch für die Verwaltung des EU-Haushalts verantwortlich. Das Kollegium der Kommissionsmitglieder besteht aus einem Kommissar oder einer Kommissarin je Mitgliedstaat sowie dem EK-Präsidenten. Die amtierende Präsidentin der Europäischen Kommission ist Ursula Von der Leyen und hat sein November 2019 ihr Amt inne.

Die Europäische Kommission ist in ihrer Tätigkeit unabhängig. Das bedeutet, dass die Kommission die Interessen der EU verfolgt und nicht zum Vorteil einzelner Mitgliedstaaten oder von Interessensgruppen tätig werden darf. Wird von ihr ein Rechtsakt vorgeschlagen, werden umfangreiche Konsultationen durchgeführt, damit sich alle Betroffenen zu dem Vorschlag äußern können. In der Regel veröffentlicht die EK eine Abschätzung der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Folgen des vorgeschlagenen Rechtsakts („Impact Assessment“) gemeinsam mit dem Kommissionsvorschlag.

Die Dienststellen der Europäischen Kommission sind zahlreich und umfassen thematische Generaldirektionen (zum Beispiel für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wettbewerb, Energie, etc.) und weitere sogenannte „Dienste“ zum Beispiel das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), die insgesamt circa 33.000 Kommissionsbedienstete beschäftigen.

Rat der EU

Der Rat der EU setzt sich aus Vertreterinnen und Vertreter aller Mitgliedstaaten zusammen und ist mit dem Europäischen Parlament eines der beiden Legislativorgane der Union. Er beschließt auf Grundlage der Verträge gemeinsam mit dem Europäischen Parlament auf Basis eines Vorschlages der Europäischen Kommission die Rechtsakte.

Der Rat der EU tagt je nach zu behandelndem Thema in unterschiedlicher Zusammensetzung (zum Beispiel Rat Umwelt, Rat Landwirtschaft und Fischerei, Rat allgemeine Angelegenheiten etc.).

Innerhalb des Rates wird die zu erledigende Arbeit auf unterschiedlichen Ebenen durchgeführt. Die Detailverhandlungen zu Umweltregelungen werden zuerst auf Ratsarbeitsgruppenebene geführt. Hier wird die österreichische Position durch Expertinnen und Experten aus den Fachministerien bzw. durch Attaché(e)s vertreten.

Wenn die Inhalte auf Ratsarbeitsgruppenebene weitestgehend behandelt sind, wird das Dossier an die übergeordnete Ebene des Ausschusses der Ständigen Vertreter (AStV) weitergeleitet. Der AStV besteht aus Botschafterinnen und Botschafter bzw. Botschafterstellvertreterinnen und Botschafterstellvertreter, die das Dossier weiter vorantreiben und für die Ministerinnenebene und Ministerebene vorbereiten. Schließlich treffen die Umweltministerinnen und Umweltminister zweimal pro Halbjahr,  in anderen Ratsformationen auch öfter –  zum Beispiel trifft sich der Rat für auswärtige Angelegenheiten sich einmal pro Monat – um den Fortgang der aktuellen Dossiers zu besprechen oder abzuschließen.

→ Rat der EU

EU-Ratspräsidentschaft

Die Ratspräsidentschaft hat eine zentrale Rolle bei der Gestaltung der Arbeiten des Rates der Europäischen Union. Insbesondere hat die Präsidentschaft die Verantwortung für die Organisation sämtlicher Tagungen des Rates, sie übernimmt deren Vorsitz und hat für anstehende politische oder legislative Entscheidungen Kompromisse vorzubereiten. Auch kann sie inhaltliche Schwerpunkte setzen und vorantreiben und dadurch in Europa während ihrer Amtsperiode Akzente setzen. Jeder Mitgliedstaat hat den EU Ratsvorsitz für sechs Monate nach einer vorgegebenen Reihenfolge inne. Österreich hatte bisher dreimal den Vorsitz: 1998, 2006 in 2018.

Abgesehen von der Abhaltung der zahlreichen formellen Ratstagungen werden vom jeweiligen Vorsitz in dessen Land eine Reihe informeller Tagungen organisiert. Diese Tagungen geben, den Ministerinnen und Minister Gelegenheit, in einem informellen Rahmen wichtige Themen von allgemeinem Interesse zu diskutieren oder auch offene Debatten zu brisanten anstehenden Fragen abzuhalten.

Europäischer Rat

Der Europäische Rat (ER) setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission zusammen (und ist nicht mit dem Rat der EU zu verwechseln/siehe oben). Er gibt der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen politischen Impulse und definiert Prioritäten, wird dabei jedoch nicht gesetzgeberisch tätig.  Der Präsident des Europäischen Rates wird von den Staats- und Regierungschefs gewählt und hat eine Amtsdauer von zweieinhalb Jahren, wobei eine einmalige Wiederwahl möglich ist.

Seit 2019 ist Charles Michel der Präsident des Europäischen Rates. Die Sitzungen des Europäischen Rates finden mindestens zweimal pro Halbjahr in Brüssel statt, zusätzlich auch anlassbezogen, zum Beispiel wegen außerordentlichen Umständen wie Krisensituationen.

→ Europäischer Rat

Europäisches Parlament

Neben dem Rat der EU ist das Europäische Parlament (EP) das zweite Gesetzgebungsorgan der EU. Die Abgeordneten, beziehungsweise Mitglieder des Europäischen Parlaments  werden alle fünf Jahre direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der EU gewählt und vertreten deren Interessen auf EU-Ebene. Die Abgeordneten sind entsprechend ihrer jeweiligen politischen Richtung in Fraktionen organisiert. Abgeordnete, die zu keiner europäischen Parteienfamilie zuordenbar sin, sind „fraktionslos“. Präsidentin des EPs ist seit Jänner 2022 Roberta Metsola.

Das Europäisches Parlament hat insgesamt 705 Mitglieder, 19 davon aus Österreich. Zur besseren Durchführung der praktischen Arbeit ist das Europäisches Parlament in 20 Ausschüsse und drei Unterausschüsse unterteilt, der größte davon ist der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI).

Das Europäische Parlament erfüllt drei wichtige Aufgaben:

Das Europäische Parlament kann von sich aus keine Rechtsvorschriften vorschlagen, es erörtert und verabschiedet aber gemeinsam mit dem Rat der EU die Vorschläge der Europäischen Kommission. Das für die Mehrheit der Umweltgesetzgebung angewandte Verfahren ist das sogenannte „ordentliche Gesetzgebungsverfahren“  (früher Mitentscheidungsverfahren genannt).

Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon teilt sich das Europäische Parlament mit dem Rat der Europäischen Union die Befugnis, über den gesamten Jahreshaushalt der EU zu entscheiden. Darüber hinaus kontrolliert der Haushaltsausschuss des Europäische Parlament die Verwendung  des EU-Haushalts durch die Europäische  Kommission.

Das Europäische Parlament besitzt eine Anzahl von Kontrollmöglichkeiten. Dadurch kann es die Arbeit anderer EU-Institutionen überwachen, die angemessene Verwendung des EU-Haushalts beaufsichtigen und die korrekte Umsetzung von EU-Recht sicherstellen. So hat das Europäische Parlament beispielsweise das Recht, die Europäische Kommission anzunehmen oder abzulehnen