Datenschutz

Betroffene Personen haben laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das Recht auf

  • Auskunft über die Daten und bestimmte weitere Informationen (Artikel 15),
  • Berichtigung (Artikel 16), Löschung (Artikel 17) oder Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18) der gespeicherten, personenbezogenen Daten und
  • Widerspruch aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben (Artikel 21).

Weitere Informationen zur Rechtsgrundlage und zu den Datenschutzbeauftragten im Bundesministerium

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (in Österreich ist dies die Österreichische Datenschutzbehörde; dsb.gv.at).

Ersatzbrennstoffprodukte

Das Bundesministerium verarbeitet die in der Deklaration gemäß § 18a Absatz 1 Abfallverbrennungsverordnung und der Meldung gemäß § 18a Absatz 3 Abfallverbrennungsverordnung bekannt gegebenen Daten zur Überprüfung der Vollständigkeit und Plausibilität sowie zu statistischen Zwecken. Die Verarbeitung ist für die gesetzmäßige Vollziehung im Rahmen der Deklaration des Abfallendes für Ersatzbrennstoffe erforderlich. Die personenbezogenen Daten werden spätestens 30 Jahre nach der letzten Änderung des Datensatzes gelöscht.

Ausstufungsanzeigen

Das Bundesministerium verarbeitet die in der Ausstufungsanzeige oder im Gutachten der befugten Fachanstalt bekannt gegebenen und nach § 7 Abfallwirtschaftsgesetz 2002, den §§ 5 bis 7 der Festsetzungsverordnung 1997 und der Deponieverordnung 2008 relevanten Ausstufungsdaten zur Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen und zur Beschleunigung und Vereinfachung der aktenmäßigen Erledigung sowie zu statistischen Zwecken (letzteres anonymisiert). Die Verarbeitung ist für die gesetzmäßige Vollziehung im Rahmen von Ausstufungsanzeigen erforderlich. Die personenbezogenen Daten werden spätestens 30 Jahre nach der letzten Änderung des Datensatzes gelöscht.