Anschlussbahnen Förderung
Von der Kommission der Europäischen Kommission wurde unter der Zahl „Staatliche Beihilfe SA.48485 – Österreich“ das Beihilfen-Instrumentarium-Programm für die Unterstützung des Ausbaues von Anschlussbahnen sowie von Umschlagsanlagen des Intermodalen Verkehrs im Jahr 2017 für die Richtlinienlaufzeit 1. Jänner 2018 bis 31. Dezember 2022 genehmigt. Gefördert werden auf dieser Grundlage Investitionen in Anschlussbahnanlagen sowie in nicht-diskriminativ betriebenen, intermodalen Umschlagsanlagen.
Wichtige Eckpunkte bei der Anschlussbahn- und Terminalförderung
Aufgrund der gegenwärtigen Situation – insbesondere hinsichtlich der verhaltenen Investitionstätigkeiten im ASB-Bereich – hat das Bundesministerium in Zusammenarbeit mit dem Verband für Anschlussbahnunternehmen bzw. dem Verband der Schienenbahnen Österreichs eine Neugestaltung der Schwerpunktsetzung, innerhalb der Richtlinie, formuliert.
- Es besteht die Möglichkeit die Förderung von Projekten in den folgenden Bereichen zu beantragen:
- Neubau und Erweiterung von Anschlussbahnen und Terminals und
- Bestandsinvestitionen im ASB-Bereich
- Ein zentraler Punkt ist die Möglichkeit während des gesamten Jahres Einreichungen tätigen zu können.
- Die Anträge können direkt bei der Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIG) als Abwicklungsstelle des Bundesministeriums eingebracht werden.
Die Details entnehmen Sie bitte den auf der Website der Abwicklungsstelle SCHIG zu Download bereitgestellten Informationen.
Einreichunterlagen
Ein vollständiger Förderantrag besteht in der Regel aus dem Antragsformular sowie den erforderlichen Anhängen. Alle eingereichten Dokumente werden nur den mit der Abwicklung der Ausschreibung betrauten Stellen zur Einsicht vorgelegt, alle beteiligten Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Für die gegenständlichen Einreichungen sind folgende Dokumente (in Papierform UND in elektronischer Form) erforderlich:
- Antragsformular entsprechend der Projektart
- Beilagen zum Antrag (laut Antragsformular)
Die erforderlichen Antragsformulare und weitere Informationen stehen auf der → Website der Abwicklungsstelle SCHIG zum Download bereit.
Die Abteilung II/5 Güterverkehr im Bundesministerium und die SCHIG stehen Ihnen für weiterreichende Auskünfte sowie für die Beratung sowie unter der E-Mail-Adresse atf@schig.com gerne zur Verfügung.