Abgasklassen-Kennzeichnungsverordnung (AbgKlassV)

Wenn Umweltzonen zur Verbesserung der Luftqualität eingerichtet werden, so gelten dort auch Zugangsbeschränkungen z. B. für Fahrzeuge einer bestimmten Schadstoffklasse. Durch die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach Euro-Abgasklassen mittels einer „Umweltplakette“ wird die Kontrolle einer derartigen Maßnahme erst möglich.

Auf Basis der IG-L-Abgasklassen-Kennzeichnungsverordnung (AbgKlassV) kann jede Autofahrerin und jeder Autofahrer sehr einfach sein/ihr Fahrzeug freiwillig mit einer Abgasklassen-Plakette kennzeichnen lassen. Die Plakette gibt anhand des Schadstoffausstoßes eines Kraftfahrzeugs Aufschluss über die jeweilige Abgasklasse. Erfasst werden dabei neben PKW auch LKW und Omnibusse.

Mit der Plakette können die Landeshauptleute effektive, zielgerichtete und kontrollierbare Fahrverbote für Fahrzeuge mit besonders schlechten Abgasklassen anordnen. Derartige Maßnahmen können notwendig sein, um Beeinträchtigungen der Luftqualität in bestimmten Gebieten effektiv zu bekämpfen, Grenzwerte für Luftschadstoffe einzuhalten und eine Gesundheitsgefährdung für den Menschen zu verhindern. Derzeit gelten bereits in Niederösterreich, Tirol, Wien und in bestimmten festgelegten Gebieten der Steiermark Beschränkungen für LKW, bei denen die neue Kennzeichnung herangezogen werden kann.

Ein neuer Aufkleber zur Kennzeichnung von Schadstoffklassen

Die Plakette ist bei allen Kraftfahrzeug-Werkstätten, die auch Überprüfungen gemäß § 57a KFG durchführen, sowie bei Verkehrsklubs wie ÖAMTC und ARBÖ erhältlich. Der Preis der Plakette beträgt einmalig 2,50 Euro zuzüglich der Kosten für die Einstufung in die jeweilige Abgasklasse und das Anbringen an der Windschutzscheibe durch die Werkstatt.

Im Rundschreiben zur IG-L – Abgasklassen-Kennzeichnungsverordnung des Bundesministeriums, das als Vollziehungsanleitung dienen soll, sind Informationen und Anleitungen für die korrekte Einstufung eines Kraftfahrzeuges in die entsprechende Abgasklasse enthalten.

Weitere Informationen zur Plakette stellt ein Plakettenherstellerkonsortium im Internet unter → akkp.at (AbgasKlassenKennzeichnungsPlakette) zur Verfügung.

Gleichwertigkeitsklausel gemäß § 7 Abgasklassen-Kennzeichnungsverordnung: Derzeit existieren keine gleichwertigen, gesetzlich oder behördlich festgelegten Abgasklassen-Kennzeichnungen anderer Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes, aus denen die notwendigen Informationen ersichtlich sind und daher in Österreich als gleichwertig anerkannt werden könnten. Möglichkeiten für Übereinkünfte zur gegenseitigen Anerkennung von Kennzeichnungen, werden mit Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes laufend erörtert.

Die wichtigsten Änderungen

Bei der notwendigen Stanzung der Plakette sind vereinzelt technische Schwierigkeiten aufgetreten, teilweise verklebten Nadeln bei den verwendeten Stanzgeräten. Mit der Novelle 2014 wurde die subsidiäre Möglichkeit geschaffen, dass bei Plaketten der Abgasklassen Euro 2 bis 6 in den Fällen, wo eine Stanzung der letzten sechs Stellen der Fahrzeugidentifizierungsnummer nur mit außerordentlich großem Aufwand durchgeführt werden kann,  die letzten sechs Stellen der Fahrzeugidentifizierungsnummer auch handschriftlich auf der Plakette festgehalten werden können.

Mit der neu hinzukommenden Anlage 1 werden umfangreiche technische Daten zur Verfügung gestellt, die die Zuordnung von Kraftfahrzeugen in die entsprechende Abgasklasse technisch klarstellen. Es wird damit erleichtert, auch in Zweifels- oder Ausnahmefällen die richtige Zuordnung eines Fahrzeuges in die entsprechende Abgasklasse zu treffen. Die Daten und Tabellen zur Einstufung stimmen inhaltlich mit jenem Erlass des Bundesministeriums vom 1. Juli 2013 überein, mit dem die Einstufung von Kraftfahrzeugen in Euro-Abgasklassen und deren Eintragung in die Genehmigungsdatenbank geregelt wird.

Mit der Einführung einer Plakette für die Abgasklasse Euro 6 wird die Palette der differenzierten Kennzeichnungen um eine weitere Abgasklasse ergänzt und auf den neuesten technischen Stand gebracht. Somit können auch Fahrzeuge, die bereits die neuesten technischen Abgasstandards erfüllen, eindeutig gekennzeichnet werden.

Rundschreiben zur IG-L, 31. August 2012 (PDF, 135 KB)