Verkehrstelematikbericht 2013

Statusbericht zur Umsetzung, Forschung und Entwicklung von IVS-Anwendungen auf nationaler und internationaler Ebene (gemäß IVS-Gesetz)

Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates „Für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern“ (2010/40/EU) ist mit 27. August 2010 in Kraft getreten. Dazu wurde das IVS-Gesetz am 25. Februar 2013 veröffentlicht. Damit wurde ein Rahmen zur Unterstützung einer koordinierten und kohärenten Einführung und Nutzung intelligenter Verkehrssysteme geschaffen. Das IVS-Gesetz gilt für den Einsatz intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern.

Titelblatt des Verkehrstelematikberichts 2013

Rechtliche Grundlagen

Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates „Für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern“ (2010/40/EU) ist mit 27. August 2010 in Kraft getreten. Zur Umsetzung der IVS-Richtlinie in nationales Recht wurde vom Bundesministerium ein Gesetzesvorschlag erarbeitet, welcher am 25. Februar 2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Mit diesem Bundesgesetz wird ein Rahmen zur Unterstützung einer koordinierten und kohärenten Einführung und Nutzung intelligenter Verkehrssysteme geschaffen. Das IVS-Gesetz gilt für den Einsatz intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern.

Gründe für den Bericht

Der Beschluss des IVS-Gesetzes bringt noch weitere Aufgaben mit sich. So muss sichergestellt werden, dass die vorgegebenen Rahmenbedingungen eingehalten werden und die gesetzten Maßnahmen ihr Ziel erreichen. Daher ist die AustriaTech im Auftrag des Bundesministeriums mit der Beobachtung des Marktes und der Dokumentation nationaler und internationaler F&E-Anwendungen im Bereich IVS betraut. Neben Österreich sind auch alle anderen europäischen Mitgliedstaaten verpflichtet, die europäische IVS-Direktive umzusetzen. Dies bietet Österreich die Chance, grenzüberschreitende Lösungen voranzutreiben. Laut §12 Absatz 1 des IVS-Gesetzes muss die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie dem Nationalrat zum 30. Juni jeden Jahres einen Verkehrstelematikbericht darlegen. Der Bericht hat folgende Punkte zu enthalten:

  1. Statusberichte in nationaler, internationaler und grenzüberschreitender Hinsicht über aktuelle Entwicklungen und Forschungsergebnisse über intelligente Verkehrssysteme
  2. Übersichten über Erfolg und Durchdringungsraten von IVS-Anwendungen
  3. Marktübersichten über einsatzbereite IVS-Dienste
  4. eine Beschreibung aktueller Problemstellungen und Konfliktfelder
  5. eine Kurzübersicht über aktuelle Fragen des Datenschutzes und der Haftung
  6. eine Beschreibung und Evaluierung jener Maßnahmen und Projekte, die im vergangenen Jahr in den vorrangigen Bereichen durchgeführt wurden
  7. eine Aufstellung des daraus abgeleiteten Handlungsbedarfs
  8. Empfehlungen für künftige Aktivitäten des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie
  9. eine Vorschau auf jene Maßnahmen und Projekte, die für das Berichtsjahr und für die vier nachfolgenden Jahre vorgesehen sind
  10. eine allgemeinverständliche Zusammenfassung

Die AustriaTech als Agentur des Bundesministeriums wurde mit der Aufgabe der Erstellung des Verkehrstelematikberichts gemäß IVS-Gesetz betraut. Der Verkehrstelematikbericht ist eng an den nationalen IVS-Aktionsplan angelehnt, welcher im November 2011 veröffentlicht wurde.

[Erschienen am 30. Juni 2013, Wien, Herausgeber: Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie]

Verkehrstelematikbericht 2013 (PDF, 13 MB)