Regelungen auf internationaler und EU-Ebene  Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS)

Tipp

Verwendungen und Eigenschaften: Die Stoffgruppe der per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) besteht aus mehreren tausend industriell erzeugten Chemikalien, die vielfältig in verschiedensten industriellen Verfahren sowie in Konsumentenerzeugnissen eingesetzt werden. Aufgrund ihrer thermischen und chemischen Stabilität und ihrer Fähigkeit, Öl und Wasser abzustoßen, werden sie zur Herstellung von Polymeren, Imprägnierung von Textilien, Leder und Papierwaren eingesetzt, aber auch in Feuerlöschschäumen, Kosmetika und Lebensmittelverpackungen. Allerdings verfügen sie auch über umweltgefährliche und humantoxische Eigenschaften.

Aufgrund dieser Eigenschaften wurden bereits drei PFAS, nämlich Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) und Perfluoroctansäure (PFOA) und deren verwandte Stoffe sowie Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS), als persistente organische Schadstoffe (POPs) im Rahmen des internationalen Stockholmer Übereinkommens identifiziert und streng beschränkt. In der EU wird das Übereinkommen durch die Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe (POP-V) umgesetzt. PFOS ist bereits seit 2010 durch die POP-V streng beschränkt, die Änderung der POP-V zur Beschränkung von PFOA gilt seit 4. Juli 2020, jene zu PFHxS seit 28. August 2023. In Österreich wird die POP-V durch das Chemikaliengesetz 1996 durchgeführt.

Zusätzlich wird derzeit auch im Rahmen der REACH-Verordnung an Beschränkungen von PFHxA sowie langkettigen PFAS gearbeitet.

Die zum Schutz der Gesundheit abgeleitete maximale wöchentliche Aufnahmemenge für PFOS und PFOA wurden seitens der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erst kürzlich aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse weiter herabgesetzt (→ AGES). Dadurch wird eine sehr niedrige wöchentliche Aufnahmemenge (TWI) von 4,4 ng/kg Körpergewicht in der Woche für die Summe der 4 PFAS, nämlich PFOS, PFOA, PFNA, PFHxS, festgelegt. Der sensitivste Endpunkt ist dabei die Immuntoxizität in Kindern. Damit ergibt sich derzeit für relevante Teile der EU-Bevölkerung eine Überschreitung.

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Feuerlöschschäume, Foto judik - stock.adobe.com

Zudem wurden in letzter Zeit weitreichende Kontaminationen durch PFAS an vergangenen Einsatzstätten von Feuerlöschschäumen (u.a. auch Flughäfen), aber auch bei Betrieben festgestellt, die zu hohen Kosten für Sanierungsmaßnahmen an Böden und Trinkwasser geführt haben (z.B. in Deutschland, den USA und Australien). Daher wurde ein unionsrechtlicher Vorschlag zur Beschränkung in Bezug auf Feuerlöschschäume vorgelegt – siehe dazu Registry of restriction intentions until outcome (→ ECHA)

Regrettable Substitution

In vielen Fällen wurden verbotene Anwendungen durch andere, sehr ähnliche Verbindungen aus der Gruppe der PFAS ersetzt. Damit werden durch diese Art der Substitution die Probleme nur verschoben. So werden z.B. kurzkettigere PFAS als Ersatz in Feuerlöschschäumen verwendet. Diese sind allerdings ebenfalls langlebig und zudem auch mobil, gelangen in Grund- und Trinkwasser und können in Kläranlagen nicht zurückgehalten werden.

Initiative für PFAS Strategie/Aktionsplan

Im Rahmen der Ratsschlussfolgerungen zur Chemikalienpolitik, die am 26. Juni 2019 vom Umweltministerrat beschlossen wurden, wird daher ein gemeinsamer EU-Aktionsplan für diese Stoffgruppe gefordert. Ausgehend von der ECHA hat eine Gruppe von REACH-Fachleuten unter der Federführung Schwedens, an der auch das österreichische Umweltbundesamt beteiligt war, einen Vorschlag für eine derartige Strategie entworfen.

Parallel dazu arbeiten Deutschland, Dänemark, Schweden, Niederlande und Norwegen an einer breiten REACH-Beschränkung von nicht-essentiellen PFAS-Anwendungen. Zur Vorbereitung des Entwurfs haben diese Staaten eine breit angelegte Aufforderung zur Vorlage von Nachweisen („call for evidence“) ausgesprochen, mit der Daten und Informationen zu PFAS gesammelt werden. Die Untersuchung lief bis 31. Juli 2020, danach wollen die beteiligten Mitgliedsstaaten binnen 2 Jahren einen Entwurf vorlegen, der mit 2025 in Kraft treten soll. 

Neu

Der „PFAS-Aktionsplan – Maßnahmen zur Reduktion der Belastung von Mensch und Umwelt durch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in Österreich“ ist seit 6. Dezember 2023 in Begutachtung. Senden Sie Ihre Stellungnahme per E-Mail an: v5@bmk.gv.at. Die Frist dafür endet am 31. Jänner 2024.

PFAS-Aktionsplan (PDF, 1 MB)