Waldfonds Förderungsmaßnahmen im Einvernehmen mit dem BMK

Im Zuge der Förderungsmaßnahmen zu denen im Rahmen des Waldfonds das BMK die Einvernehmenskompentenz besitzt, wird sowohl die Biodiversität im Wald als auch die Transformation der Wirtschaft hin zur Klimaneutralität unterstützt.

Wald vor einem Berg in Wolken
Vielfalt im Wald, Foto Armin Pecher

Durch verschiedenste Maßnahmen sollen positive Auswirkungen auf die Ökosysteme der unterschiedlichen Waldgesellschaften, insbesondere auf die Flora und Fauna im Ökosystem Wald, auf den Wasserhaushalt des Waldes (inklusive Moore) sowie auf den Boden erreicht werden. Ebenso soll der Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen gestärkt werden, um im Sinne der Bioökonomie die große Chance, globalen Herausforderungen wie dem fortschreitenden Klimawandel, der Lebensmittel- und Wasserknappheit oder den zunehmenden Umweltbelastungen begegnen zu können und gleichzeitig die ökonomische Entwicklung zu stärken, Arbeitsplätze zu sichern und Wertschöpfung insbesondere in den ländlichen Regionen zu schaffen.

Im Sinne der Bioökonomie und im Sinne aktiven Klimaschutzes soll die Verwendung des Rohstoffs Holz aus einer nachhaltigen, resilienten (also widerstandsfähigen) und an den Klimawandel angepassten Waldbewirtschaftung gestärkt werden. Dabei sind gleichwertig mit der Nutz- und Schutzfunktion weitere, gesellschaftlich wichtige Waldfunktionen, wie Schutz der Biodiversität, Optimierung der Kohlenstoff-senkenden Funktion oder die Erholungsfunktion der österreichischen Waldbestände sicherzustellen.

Fördermaßnahmen

Die Errichtung des Waldfonds wurde 2020 von der Bundesregierung beschlossen und mit 350 Millionen Euro budgetiert. In den kommenden zwei Jahren sollen diese Mittel unter anderem zur Förderung der Biodiversität im Wald sowie zur Stärkung der Verwendung des Rohstoffes Holz – im Sinne der Bioökonomie – eingesetzt werden. Die Gewährung von Förderungsmitteln erfolgt durch die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus. Hinsichtlich der Förderungsmaßnahmen gemäß § 3 Z 7, 9 und 10 Waldfondsgesetz i.d.g.F. (→ RIS) bedarf es des Einvernehmens mit der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.

Dabei handelt es sich um folgende Förderungsmaßnahmen zum Thema „Holzgas und Biotreibstoffe“ sowie Forschungsanlage zur Herstellung von Holzgas und Biotreibstoffen.

Die Förderungsrichtlinie sowie die entsprechenden Fördermaßnahmen werden gemäß § 5 Z 3 Waldfondsgesetz i.d.g.F.  auf der Website des BMK veröffentlicht.

Aufruf zur Einreichung von Förderungsanträgen

Das Waldfondsgesetz wurde am 7. Juli 2020 im Nationalrat beschlossen. Der Waldfonds umfasst ein Investitionsvolumen in der Höhe von 350 Millionen Euro, und ist eines der größten Maßnahmenpakete der letzten Jahre für die heimischen Wälder. Die Maßnahmen des Waldfonds zielen auf die Entwicklung klimafitter Wälder, die Förderung der Biodiversität im Wald und auf eine verstärkte Verwendung des Rohstoffes Holz als aktiver Beitrag zum Klimaschutz ab.

Begleitbroschüre zur Holzinitiative

Die Begleitbroschüre bildet die Maßnahmen unter § 3 Z 9 Waldfondsgesetz ab. Sie gibt einen Überblick über den Forst- und Holzsektor in Östereich sowie über die thematischen Schwerpunkte, Maßnahmen und Aktivitäten, welche im Rahmen der österreichischen Holzinitiative umgesetzt werden.

Begleitbroschüre Holzinitiative (→ BML)

Tipp

Das Informationsblatt sowie die Detailinformationen zum Förderungsschwerpunkt „Gebäude in Holzbauweise“ als wesentlicher Teil der Maßnahme 9 „Verstärkte Verwendung des Rohstoffes Holz“ des Waldfondsgesetzes finden Sie unter Förderungsaktion des Waldfonds der österreichischen Bundesregierung (→ umweltfoerderung.at).