Verpackungen
Rollenkerne, Wickelhülsen
Gemäß Anhang 2 zur Verpackungsverordnung 2014 gelten Rollen, Röhren und Zylinder, um die flexibles Material aufgespult ist (zum Beispiel Kunststofffolie, Aluminium, Papier) als Verpackung, ausgenommen Rollen, Röhren und Zylinder, die Teile einer Produktionsanlage sind und nicht zur Aufmachung eines Produkts als Verkaufseinheit verwendet werden.
Unter die Ausnahmebestimmung als Nichtverpackung fallen Rollen, Röhren und Zylinder (Rollenkerne, Wickelhülsen und so weiter) um die flexibles Material aufgespult/aufgewickelt ist, welches in weiterer Folge im Rahmen eines maschinellen Produktionsprozesses weiterverarbeitet oder bearbeitet wird.
Rollenkerne/Wickelhülsen für flexible Materialien (zum Beispiel Palettenfolien, Stretchfolien, Silofolien), die nur mehr unmittelbar zum Einpacken/Umwickeln von Waren oder Produkten verwendet werden und nicht mehr weiterverarbeitet bzw. bearbeitet werden, gelten jedenfalls als Verpackung. Diese Festlegung gilt mit Inkrafttreten von Anhang 2 zur Verpackverordnung 2014 (23. Juli 2014)
Einstufung als Verpackung
- Abdeckstreifen für Klebeflächen bei Pflaster, Slipeinlagen, Einwegwindeln und so weiter
- Alufolien, Frischhaltefolien, die gemeinsam mit Waren abgegeben werden
- Anhängeetiketten (Packhilfsmittel), wie insbesondere zur Preisauszeichnung/Produktauszeichnung zum Beispiel Bananenanhänger, Blitzbinder, Verkaufsanhänger
- Backformen, die befüllt verkauft werden
- Besteckkartons, Besteckboxen und -koffer
- Big Bags
- Brennstoffverpackungen (zum Beispiel Papiersäcke)
- CD-Spindeln, die mit CDs verkauft werden und nicht zur Lagerung konzipiert sind
- Cellophanhüllen für Billets
- Christbaumschmuckverpackungen
- Displays, die gleichzeitig als Transportverpackung dienen
- Dosierhilfen als Bestandteil des Verpackungsverschlusses z.B. bei Waschmitteln
- Druckgaskapseln für N2O oder CO2 zum Aufschäumen von Schlagobers oder zur Herstellung von Sodawasser
- Druckgaspackungen
- Eierhöcker, Eierplateaus
- Eimer, Kübel für Marmelade, Farben, Klebstoffe und so weiter
- Einschlagpapier, Einwickelpapier, zum Beispiel für Blumen, Geschirr et cetera
- Einwegrasierer-Schutzkappen
- Etiketten
- Etiketten-Trägermaterial (Trägerpapier für Selbstklebeetiketten)
- Etuis (zum Beispiel für Brillen, Uhren, Schmuck, Kugelschreiber, Make-Up und dergleichen), wenn sie mit Produkt befüllt abgegeben werden
- Filmdose (Kunststoffdose mit Kappe als Verpackung für Filmpatrone)
- Folien und Papiere, die zum Schutz der Innenausstattung von Neuwagen verwendet werden
- Fototaschen (Fotoaußentaschen, Fotoinnentaschen, Kartons für Vergrößerungen, Diahüllen aus Kunststoff ohne eindeutige Archivfunktion)
- Geldscheinsäckchen, die am Bankschalter befüllt werden
- Geschenkpapier, Geschenkkartons, die gemeinsam mit Waren abgegeben werden
- Getränkekapselsysteme (zum Beispiel Kaffee, Kakao, Milch), die nach Gebrauch leer sind
- Gewürzmühlen - Einweg
- Heftklammern für Verpackungsfunktion
- Holzkisten, zum Beispiel Geschenkkisten für Wein, Torten, Zigarren
- Holzwolle
- Infusionsflaschen (außer sie sind mit anderen Vorrichtungen - Schläuche, Tropfflaschen etc. untrennbar verbunden)
- Isoliertaschen/Thermotaschen für den Heimtransport von Tiefkühlwaren
- Isolierboxen/Kühlhalteboxen für Speiseeis, die gemeinsam mit dem Eis abgegeben werden
- Kabelrollen
- Keks-, Waffeldosen, befüllt
- Klarsichtfolie um CD-, DVD-, Videokassetten-, Musikkassetten- und Schallplattenhüllen
- Kleiderbügel, die mit einem Kleidungsstück verkauft werden bzw. nach der Reinigung mit einem Kleidungsstück mit abgegeben werden
- Konfektkapseln, die gemeinsam mit Waren abgegeben werden
- Krawatten-, Sockenaufhänger für Selbstbedienungsdisplays
- Kugelschreiberetuis
- Kunststoffstäbchen zur Versteifung von Schuhen bei Lagerung und Transport (Packhilfsmittel)
- Kuverts, Versandtaschen, Versandhüllen, Versandrohre, Luftpolstertaschen, Einschweißfolien für den Waren- und Güterversand: Kuverts und Versandtaschen sind unabhängig vom Material dann als Verpackung einzustufen, wenn diese bei der direkten Abgabe oder zum Versand von Waren oder Gütern eingesetzt werden. Dies betrifft insbesondere Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Journale, Kataloge und Prospekte, die erwerbsmäßig an Kunden versandt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob den Sendungen auch Rechnungen, Bestellscheine, Antwortkarten, Gewinnspiele etc. beigefügt sind
- Make-up-Kassette
- Meisenknödelnetze inkl. Verschluss als Aufhänger
- Mineralölgebinde
- Münzwickelpapier und Kassenschleifen für Banknoten
- Nachfüllverpackungen: Auch die Erstausstattung ist als Verpackung einzustufen (zB Waschmittelboxen aus Kunststoff oder Metall, die zusammen mit Waschmitteln abgegeben werden)
- Nummerntafelsäckchen
- Obstkübel
- (Pack)papier für Verpackungszwecke
- Pannendreiecksbehälter
- Papierkuverts für Teebeutel
- Pflanzenmultipacks (zusammenhängende Topfreihe), Kunststoff-Transportbeutel für (Baumschul)pflanzen und (Blumen)Töpfe für Freilandpflanzen oder für Pflanzen, die üblicherweise nach dem Kauf umgesetzt bzw. ausgesetzt werden. Als Abgrenzungskriterium für Blumentöpfe, in denen die Pflanze üblicherweise nicht für die gesamte Lebensdauer verbleibt, kann die Topfgröße herangezogen werden, wobei Pflanzentöpfe und -container mit einer Größe von kleiner gleich 10 cm (Durchmesser oder Kantenlänge) als Verpackungen gelten.
- Putzereischläuche, Putzereikleiderbügel (inklusive Kartonauflagen)
- Rollen, Röhren und Zylinder, um die flexibles Material (zum Beispiel Kunststofffolie, Aluminium, Papier) aufgespult/aufgewickelt ist – zum Beispiel Klopapierrollen, Wickelkern für Küchenrolle/ Alufolien/ Klarsichtfolien
- Sahne-, Soda-, Schlagoberskapseln
- Schachteln für Süßigkeiten
- Schinkennetze, Bratennetze
- Schneekettenbehälter
- Schreibgeräteetuis, die üblicherweise mitabgegeben werden
- SIM-Card-Trägerkarte
- Softwarekartons (zB Kartonverpackungen von Computerspielen)
- Spielkartenhüllen
- Spraydosen
- Spulen für Garne, Zwirn, Schnüre, Seile und dergleichen
- Sterilbarrieresysteme (Beutel, Trays und Materialien, die zur Erhaltung der Sterilität des Produkts erforderlich sind)
- Stoffbeutel, die gemeinsam mit Armaturen, Schuhe, et cetera abgegeben werden
- Streichholzschachtel, Streichholzbriefchen
- Tinten- und Tuschepatronen, Tintenglas
- Tortenkartons, Tortenschachteln (auch aus Holz)
- Tortenspitzenpapier, Tortenunterlagen, die gemeinsam mit Waren abgegeben werden
- Tragetaschen aus Kunststoff oder Papier
- Treibgasdosen für PU-Schäume
- Trommeln (aus Holz, Kunststoff, Karton, Metall) für Kabel, Seile, Schläuche udgl.
- Überraschungseier - Alufolie und Kunststoffkapsel
- Umhüllungen von Lippenstift, Wimperntusche, Klebestift (zum Beispiel Uhu-Stick)
- Umreifungsbänder
- Uhrenetuis, die mitabgegeben werden
- Wanderkartenhüllen
- Warmhaltebeutel für Grillgut, die gemeinsam mit der Ware abgegeben werden (zum BeispielHähnchenbeutel)
- Werbeprospektesäckchen
- Wickel- und Silberpapier für Kaugummi
- Wimperntuschebürste als Bestandteil des Packungsverschlusses
- Zwischenblätter bei furnierten oder beschichteten Holzplatten
- Zwischenfolien für Schnittwurst oder Schnittkäse