Export-Import-Verordnung

Die Verordnung (EU) 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien gilt seit 1. März 2014.

Die Verordnung über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien setzt nicht nur das Rotterdamer Übereinkommen (PIC) um, sondern geht in Bezug auf in der EU streng beschränkte oder verbotene Industriechemikalien oder Pestizide darüber hinaus – insbesondere übernimmt sie die Vorschriften der CLP-Verordnung.

In die Kontrolle der Ein- und Ausfuhr ist neben den Überwachungsorganen der Bundesländer auch der Zoll eingebunden. Dessen Arbeitsrichtlinie wurde in der Finanzdokumentation (Findok) (→ BMF) des Bundesministeriums für Finanzen verlautbart. Die Anhänge der Verordnung werden laufend adaptiert.

Das PIC-Verfahren, das von der Kommission und den Bezeichneten Nationalen Behörden durchgeführt wird, wird seit 2. September 2014 über das so genannte ePIC-System (→ ECHA) der Europäischen Chemikalienagentur (European Chemicals Agency, ECHA) abgewickelt. Zur Information über Details wurde eine Guidance der Kommission erstellt. Die Neufassung dieser Verordnung trat am 1. März 2014 in Kraft, e-PIC wird seit 2. September 2014 abgewickelt.

In die Kontrolle der Aus- und Einfuhr ist neben den Überwachungsorganen der Bundesländer auch der Zoll eingebunden. Dessen Arbeitsrichtlinie wurde in der → Finanzdokumentation (Findok) des BMF verlautbart.

Tipp

​​​​​​​PIC: Rotterdamer Übereinkommen