Reform des Euratom-Vertrags

Österreich hat die Notwendigkeit, den Euratom-Vertrag zu modernisieren schon früh erkannt. Von Beginn seiner Mitgliedschaft in der Europäischen Union hat Österreich daher eine Reform des Euratom-Vertrags unterstützt und wiederholt selbst Initiativen zur Reform gesetzt. Ein im Mai 2021 der Öffentlichkeit präsentiertes Reformkonzept soll einen neuen Impuls geben.

Der Euratom-Vertrag stammt aus dem Jahr 1957 und wurde damals unter anderem mit dem Ziel der Entwicklung einer mächtigen Kernindustrie geschaffen. Ein einseitiger Austritt aus dem Euratom-Vertrag ist nicht möglich, das hat sich auch bei den Brexit-Verhandlungen bestätigt.

Die Zukunft der Stromproduktion liegt in den Erneuerbaren. Um deren Entwicklung nicht zu behindern braucht es faire Rahmenbedingungen und keinesfalls eine Sonderbehandlung der Kernenergie. Ein wichtiger Schritt dahin ist eine Reform des Euratom-Vertrags.

Wie sich durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Verfahren zur österreichischen Nichtigkeitsklage betreffend Hinkley Point C gezeigt hat, wird durch den Euratom-Vertrag das Beihilfen- und Wettbewerbsrecht der Union im Bereich der Kernkraft ausgehebelt. Wenn der veraltete Euratom-Vertrag als Rechtfertigung für Beihilfen herangezogen wird, erscheint eine Reform des Euratom-Vertrags umso dringlicher.

Der Euratom-Vertrag enthält auch Bestimmungen, die beispielsweise zum Strahlenschutz zur Sicherheit sowie zur Nicht Weiterverbreitung von Kernwaffen die wichtig sind – die gehören ausgebaut und verbessert. Österreich möchte den Förderzweck, vor allem die immateriellen Begünstigungen, beseitigen sowie einen fairen Wettbewerb herstellen und Entscheidungsprozesse demokratisieren.

Neue Impulse

Das am 3. Mai 2021 in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Rechtsanwältin Dr.in Dörthe Fouquet (Kanzlei BBH München) der Öffentlichkeit präsentierte Rechtsgutachten („Reformkonzept“) soll einen neuen Impuls geben.

Das Gutachten zeigt sämtliche bisherigen Reformvorhaben aus juristischer und politischer Sicht auf und stellt neue Reformideen vor, die zusätzlich in die Debatte einfließen sollten. Die Untersuchung empfiehlt, den Weg eines Konvent-Prozesses zur Reform des Euratom-Vertrages einzuleiten. Das Gutachten erörtert detailliert die Schwierigkeiten, eine (einfache) Mehrheit im Rat zur Eröffnung des Konvent-Verfahrens zu erwirken. Die Arbeit sieht jedoch dennoch derzeit Möglichkeiten hierfür. Am Ende des Verfahrens muss der neue Verfassungstext Einstimmigkeit im Rat erhalten.

Hinweis

Damit bestätigt es die Überlegungen der österreichischen Bundesregierung, den Euratom-Vertrag einem Reformprozess zuzuführen. Es zeigt Optionen und Möglichkeiten auf und kann hier einen Anstoß für eine neue Initiative geben. Nun gilt es weitere Verbündete zu gewinnen.