BiozidprodukteG-Gebührentarifverordnung 2014
Die BiozidprodukteG-GebührentarifV 2014 enthält Vorschriften über den Geltungsbereich der Gebührentarife für Anträge auf Genehmigung von Wirkstoffen und auf Zulassung von Biozidprodukten. Die bisherige Anlage zur Biozidprodukte-GebührentarifV tritt mit 1. Jänner 2021 außer Kraft und wird durch den Biozidprodukte-Gebührentarif (BPGT) ersetzt, der hier auf Website des Bundesministeriums sowie auf der Internetseite der Umweltbundesamt GmbH kundgemacht wird.