Bericht an den Nationalrat
Gemäß § 28 Umweltmanagementgesetz hat das Bundesministerium dem Nationalrat in einem über die Anwendung der EMAS-Verordnung (EMAS-V) sowie die Vollziehung des nationalen Begleitgesetzes (Umweltmanagementgesetz) zu berichten. Der vorliegende Bericht stellt die Umsetzung der EMAS-V und des mit der Verordnung geschaffenen Gemeinschaftssystems für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung in Österreich bis 2020 dar.