Forschungsreaktor und Teilchenbeschleuniger Aufsichts- und Bewilligungsbehörde
Das BMK ist seit 1. Jänner 2021 die zuständige Aufsichts- und Bewilligungsbehörde in strahlenschutzrechtlichen Angelegenheiten für Forschungsreaktoren, Teilchenbeschleuniger zu nicht humanmedizinischen Zwecken und den damit in Verbindung stehenden Röntgenanlagen und radioaktiven Quellen an Universitäten.
Inhaltsverzeichnis
Forschungsreaktoren und Teilchenbeschleuniger an Universitäten
Dazu zählen der TRIGA-Mark-II Reaktor an der Technischen Universität Wien (TU), die Teilchenbeschleuniger VERA an der Universität Wien sowie der Teilchenbeschleuniger an der Veterinärmedizinischen Universität Wien. Sie alle dienen Forschungszwecken – allen voran in der Physik, aber auch in der Veterinärmedizin. Da es sich um Anlagen handelt, die mit ionisierender Strahlung arbeiten, ist der Schutz der Menschen und der Umwelt somit eine wesentliche Aufgabe des BMK. Im Folgenden werden das Leitbild, die Aufsichtsziele und die Aufgaben der Behörde, die unter Aufsicht stehenden Anlagen und die Durchführung der Aufsicht dargestellt.
Allgemeines
Nukleare Sicherheit, ein Optimum beim Strahlenschutz und eine damit verbundene Sicherheitskultur sowie eine stete Weiterentwicklung einer effizienten Kontrolle durch behördliche Überprüfungen ist für die zuständige Aufsichtsbehörde handlungsleitend.
Ziele der behördlichen Aufsicht
Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, unterstützt durch das gleichlautende Ministerium, ist die zuständige Aufsichtsbehörde für Forschungsreaktoren und Teilchenbeschleuniger an den Universitäten. Ziel ist, den Schutz von Personen, einschließlich ihrer Nachkommenschaft, sowie der Umwelt im Hinblick auf einen langfristigen Schutz der menschlichen Gesundheit vor Gefahren durch ionisierende Strahlung zu gewährleisten. Gleiches gilt für die Gewährleistung eines hohen Maßes an nuklearer Sicherheit unter Berücksichtigung international anerkannter Sicherheitsstandards. Ebenso miterfasst ist die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung von abgebrannten Brennelementen und radioaktiven Abfällen.
Vordringlich ist die Minimierung der Strahlenbelastung der Beschäftigten in den Anlagen. Um sicherzustellen, dass es zu keiner unzulässigen Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umwelt kommt, werden der Forschungsreaktor TRIGA Mark II und wissenschaftliche Einrichtungen zur Erzeugung ionisierender Strahlung (Teilchenbeschleuniger) kontinuierlich überwacht. Dabei wird stets auf Sicherheitsverbesserungen geachtet und strenge Kontrollen durchgeführt.
Zuständigkeiten des BMK
Forschungsreaktor
In Österreich ist derzeit ein Reaktor an Universitäten in Betrieb, nämlich ein TRIGA Mark-II Reaktor am TRIGA Center Atominstitut, Technische Universität Wien. Beim TRIGA-Reaktor handelt es sich um einen reinen Forschungsreaktor des Swimmingpool-Typs, der für die Ausbildung, Forschung und Isotopenproduktion eingesetzt wird. Der Reaktor ist seit 1962 in Betrieb. Nach einem bewilligten Austausch von Brennelementen und einer Erneuerung der Reaktorinstrumentierung konnte der Betrieb unter behördlicher Aufsicht fortgesetzt werden. Betreiberin und Bewilligungsinhaberin ist die Technische Universität Wien.
Teilchenbeschleuniger an Universitäten
Derzeit sind folgende Anlagen an Universitäten in Betrieb:
- VERA (Vienna Environmental Research Accelerator) ist eine Anlage für Beschleuniger-Massenspektrometrie der Gruppe Isotopenforschung und Kernphysik an der Fakultät für Physik der Universität Wien. Bewilligungsinhaberin ist die Universität Wien.
- Linearbeschleuniger an der Universitätsklinik für Kleintiere und Pferde. Bewilligungsinhaberin ist die Veterinärmedizinische Universität.
Aufgaben der Aufsicht
Grundsätzlich lassen sich drei verschiedene Aufgabenbereiche unterscheiden:
- Erteilung einer Errichtungsbewilligung sowie Bewilligungen für die Ausübung von Tätigkeiten
- Verfahren im laufenden Betrieb einschließlich Änderungen von Tätigkeit oder bautechnischer Strahlenschutzmaßnahmen
- behördliche Überprüfung bis hin zur allfälligen Feststellung und Anzeige von Übertretungen
Prüfmaßstab ist dabei die Einhaltung der für die betreffende Tätigkeit maßgeblichen Rechtsvorschriften auf der Grundlage des Strahlenschutzgesetzes 2020 (StrSchG 2020, BGBl. I Nr. 50/2020 → RIS), der dazu ergangenen Verwaltungsakte sowie der unmittelbar anwendbaren einschlägigen EU-Rechtsakte. Geachtet wird auch auf die Einhaltung der sich aus den jeweiligen Bescheiden der Aufsichtsbehörde ergebenden Bedingungen und Auflagen durch die Bewilligungsinhaber.
Nach einer Untersagung oder Einschränkung einer Tätigkeit dürfen diese erst wiederaufgenommen werden, wenn die zuständige Behörde festgestellt hat, dass die Ursache der Gefahr beseitigt ist. Für die Beseitigung der Ursache hat die zuständige Behörde eine angemessene Frist zu setzen.
Durchführung der Aufsicht
Das BMK ist als zuständige Aufsichtsbehörde gemäß Strahlenschutzgesetz 2020 (StrSchG 2020, → RIS) zu einer regelmäßigen behördlichen Überprüfung gemäß § 61 Strahlenschutzgesetzes 2020 verpflichtet. Die behördlichen Überprüfungen haben für Forschungsreaktoren und Teilchenbeschleuniger mindestens einmal pro Jahr zu erfolgen. Die zuständige Behörde kann diese Überprüfungen sowie Überprüfungen eines gemäß § 16 Strahlenschutzgesetzes 2020 bewilligten Probebetriebes jederzeit durchführen. Insbesondere bei Beschwerden, Verdacht eines rechtswidrigen Betriebes bzw. des Vorliegens von Untersagungsgründen erscheint eine solche behördliche Vorgehensweise geboten.
Zusätzlich werden von den Behörden tätigkeitsspezifische Überprüfungsschwerpunkte gesetzt, wie etwa bei Forschungsreaktoren die operativen Tätigkeiten und Verfahren, die Aufzeichnungen darüber und die Ergebnisse der Überwachung, Strukturen und Systeme, die für die Sicherheit wichtig sind, die Verbindungen mit unterschiedlichen Auftrags- und Dienstleistern oder Angaben zur Sicherheitskultur sowie zur Notfallvorsorge und Notfallreaktion
Hinweis
Kontakt
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Abteilung V/8 Strahlenschutz
1020 Wien, Untere Donaustraße 11
Telefon: +43 1 71162-614194
E-Mail: strahlenschutz@bmk.gv.at