Europäische Union Verordnung (EU) 2016/424 über Seilbahnen und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/9/EG

Seilbahnträger

Verordnungen (EU-Verordnungen) sind Rechtsetzungen der Europäischen Union, die verbindlich sind und in vollem Umfang Geltung haben.

Ziel der Verordnung ist es, durch Harmonisierung der Anforderungen an die Sicherheit der beförderten Personen ein hohes Sicherheitsniveau in allen Mitgliedsländern zu gewährleisten. Die Verordnung ist seit dem 21. April 2018 in Geltung. Die Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Die Verordnung (EU) 2016/424 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über Seilbahnen und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/9/EG wurde am 31. März 2016 im Amtsblatt der Europäischen Union L 81/1 veröffentlicht und ist über die Website der Rechtsvorschriften der Europäischen Union (EUR-Lex) im HTML-Format und im pdf-Format verfügbar.

Die Verordnung ersetzt die Richtlinie 2000/9/EG über Seilbahnen für den Personenverkehr.

EUR-Lex - Verordnung (EU) 2016/424