Ökosoziale Steuerreform

So ist der Klimaschutz im größten Entlastungspaket der Zweiten Republik verankert.

Die Bundesregierung hat im Herbst 2021 die größte Steuerentlastung der Zweiten Republik auf den Weg gebracht: die ökosoziale Steuerreform. Mit ihrer Ausrichtung pro Nachhaltigkeit und mit Anreizen für umweltfreundliches Verhalten wurde ein Paradigmenwechsel im Land eingeläutet. Neben einer Reihe von Maßnahmen, welche die Bevölkerung entlasten und eine auf Wachstum und Wohlstand ausgerichtete Standortpolitik ermöglicht, werden mittels Klimabonus und Bepreisung von Kohlendioxid (CO2) erstmals konkrete Klimaschutzwerkzeuge in das Steuersystem integriert. Ein historischer und ganz wesentlicher Schritt auf Österreichs Weg Richtung Klimaneutralität 2040.

An zentraler Stelle steht die CO2-Bepreisung, die im Oktober 2022 eingeführt wurde. Die Regierung hat sich darauf geeinigt, dass der klimaschädliche CO2-Ausstoß ab Herbst einen Preis bekommt: dieser begann 2022 bei 30 Euro pro Tonne und steigt jährlich bis auf 55 Euro pro Tonne im Jahr 2025 an.

Als Ausgleich dafür ist der regionale Klimabonus vorgesehen: Jeder Euro, der durch die CO2-Bepreisung eingenommen wird, kommt damit direkt zurück zu den Menschen in Österreich. Die gesamten Einnahmen werden so rückvergütet, dass sich klimafreundliches Verhalten und klimafreundliche Produktion immer mehr auszahlen. Das Prinzip dahinter: Je weniger CO2 verbraucht wird, desto mehr bleibt vom Klimabonus übrig. So zahlt sich Klimaschutz auch finanziell aus und insbesondere für niedrige Einkommen ist der Klimabonus eine wichtige Unterstützung. Zugleich nimmt Österreich damit seine Verantwortung beim Klimaschutz wahr und setzt zugleich europäische Vorgaben um.

Klimabonus: Regionale Staffelung beginnt 2023

Der Klimabonus 2023 kommt zwischen Herbst 2023 und Frühjahr 2024 antragslos zu allen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Anspruchsjahr für zumindest 183 Tage (ein halbes Jahr) in Österreich gemeldet haben – unabhängig von Alter und Staatsbürgerschaft. Nicht-österreichische Staatsbürger:innen benötigen einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus.

Ab 2023 tritt die regionale Kategorisierung in Kraft, das heißt: Je nach Wohnort ist der Klimabonus 110, 150 185 oder 220 Euro hoch. Der Betrag setzt sich zusammen aus dem Sockelbetrag mit 110 Euro, den alle Personen bekommen und dem Regionalausgleich in Höhe von 40, 75 oder 110 Euro. Je schlechter die Verkehrsanbindung und Infrastruktur (weiterführenden Schulen, Krankenhäuser, et cetera) in einem Ort oder einer Stadt sind, desto höher ist der Regionalausgleich, den man bekommt. Die Einteilung der Gemeinden in eine von vier Kategorien wurde von der Statistik Austria durchgeführt. Mobilitätseingeschränkte Personen bekommen immer den maximalen Regionalaufschlag, Kinder bekommen die Hälfte des Klimabonus.

Prüfen und aktualisieren Sie noch bis zum 10. Juli 2023 Ihre Kontodaten auf → FinanzOnline, um den Klimabonus direkt überwiesen zu bekommen. Alternativ wird Ihnen der Klimabonus in Form eines Gutscheins per RSa-Brief zugesandt.

Tipp

Nähere Infos zum Klimabonus sowie Antworten auf mögliche Fragen finden Sie unter → klimabonus.gv.at.

Auf klimabonus.gv.at/#plz können Sie sich die Höhe Ihres Klimabonus 2023 anzeigen lassen.

Klimabonus

Der Klimabonus wird seit Oktober 2022 jährlich ausbezahlt und belohnt klimafreundliches Verhalten, wie etwa den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel. Begleitende Maßnahmen wie die Einführung des kostengünstigen Klimatickets (→ klimaticket.at) sowie Rekordinvestitionen in den Bahnausbau (→ BMK-Infothek) unterstützen diesen Weg. Zeitgleich wird jenen geholfen, die weiterhin aufgrund mangelnder Infrastruktur derzeit beispielsweise noch auf das Auto angewiesen sind.

Weitere Eckpunkte der Steuerreform

Die Steuerreform beinhaltet auch weitere Entlastungsmaßnahmen: Bereits mit 1. Jänner sank die 2. Stufe der Lohn- und Einkommensteuer von 35 auf 32,5 Prozent, 2023 sinkt sie dann weiter auf 30 Prozent. Den Österreicher:innen bleibt somit mehr von ihrem Gehalt und entlastet Menschen mit einem Einkommen bis zu einer Höhe von rund 2.590 Euro im Monat.

Zudem steigt der Familienbonus von maximal 1.500 auf 2.000 Euro pro Kind und Jahr. Vor allem Alleinerzieher:innen mit niedrigem Einkommen haben künftig mehr vom Kinderbonus. Der sogenannte Kindermehrbetrag wird von 250 bereits 2022 auf 550 Euro angehoben. Familien bekommen im August dieses Jahres zudem eine einmalige Sonderzahlung zur Familienbeihilfe in Höhe von 180 Euro pro Kind. Darüber hinaus wird die Erhöhung des Familienbonus Plus von Juli auf Jänner vorgezogen.

Für Pensionistinnen und Pensionisten wird im Zuge der Steuerreform der Pensionistenabsetzbetrag auf künftig 825 Euro bzw. 1.214 Euro (bisher 600 Euro bzw. 964 Euro) angehoben.

Auch beim Thema sauberes Heizen (→ kesseltausch.at) gibt es neue steuerliche Anreize: Ein maßgeblicher Teil der nicht-geförderten Kosten des neuen, sauberen Heizsystems ist künftig über zehn Jahre absetzbar. Das gleiche gilt für thermische Sanierungen.

Abschaffung der sogenannten kalten Progression

Im Zuge des aktuellen Maßnahmenpakets gegen die Teuerung hat die Bundesregierung beschlossen, ab 2023 die kalte Progression, also die schleichende Steuererhöhung, vollständig abzuschaffen. So wird sichergestellt, dass das Geld trotz steigender Inflation bei den Menschen bleibt. Ein entsprechendes Gesetz wird dafür sorgen, dass Grenzbeträge der Progressionsstufen - mit Ausnahme der 55-Prozent-Stufe – sowie negativsteuerfähige Absetzbeträge (Verkehrsabsetzbetrag, Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag, Alleinerzieher- und Alleinverdienerabsetzbetrag) automatisch um Zweidrittel der Inflation vom Zeitraum Juli bis Juni ab 01.01. des Folgejahres angehoben werden.

Damit wird auch eine höhere soziale Treffsicherheit gewährleistet. Denn künftig werden Sozialleistungen valorisiert, um den Menschen in unsicheren Zeiten mehr Sicherheit zu geben. Darüber hinaus werden auch die Unternehmen durch eine Senkung der Lohnnebenkosten entlastet. Der Regierung ist es so gelungen, ein System zu schaffen, welches sicherstellt, die Arbeitsplatzsicherheit in Österreich zu gewährleisten, Unternehmen strukturell zu helfen und gleichzeitig auch Sozialleistungen wie die Familienbeihilfe dauerhaft an die Inflation anzupassen.

Hinweis