Seilbahnsysteme

Sessellift
Sessellift in Mayerhofen Foto Susanne Fazekas / BMK

Im österreichischen Seilbahngesetz sind folgende Seilbahnsysteme festgelegt:

Standseilbahn

Seilbahn, bei welcher die Fahrzeuge durch ein oder mehrere Seile auf einer auf dem Boden befindlichen oder durch feste Bauwerke unterstützten Fahrbahn bewegt werden.

Seilschwebebahn

Seilbahn, bei welcher die Fahrzeuge ohne feste Führungen von einem oder mehreren Seilen getragen werden.

Pendelbahn

Seilschwebebahn, bei der die Fahrzeuge zwischen den Stationen im Pendelbetrieb verkehren.

Umlaufbahn

Seilschwebebahn, bei der die Fahrzeuge in gleichbleibender Fahrtrichtung verkehren. Die Befestigung der Fahrzeuge am Seil kann fest oder betrieblich lösbar ausgeführt sein.

  • Kabinenseilbahn: Umlaufseilbahn mit geschlossenen Fahrzeugen (Kabinen).
  • Sesselbahn: Umlaufseilbahn mit offenen Fahrzeugen (Sesseln), deren Befestigung am Seil in den Stationen gelöst wird.
  • Sessellifte: Umlaufseilbahn mit offenen Fahrzeugen (Sesseln), bei der Befestigung am Seil in den Stationen nicht gelöst wird.
  • Kombibahn: Umlaufseilbahn mit Kabinen und Sesseln.

Schlepplifte

Seilbahn, bei welcher die Personen auf Skiern oder anderen geeigneten Sportgeräten mittels einer Schleppvorrichtung auf einer Schleppspur befördert werden.

Um die Zuordnung der behördlichen Zuständigkeiten zu vereinfachen, führt das Seilbahngesetz zwei weitere Seilbahnsysteme an. Diese weichen aber nur in betrieblicher Hinsicht von den anderen Ausführungen ab:

  • Kombilift: Seilschwebebahn, die im Winter als Schlepplifte betrieben werden;
  • Materialseilbahn mit Werksverkehr oder beschränkt öffentlichem Verkehr.