Thematische Vorgaben für Projekte  Ausschreibung Biodiversitätsfonds 2021

Mit dem Biodiversitätsfonds hat die Österreichische Bundesregierung eine Förderschiene geschaffen, die zur Umsetzung der österreichischen Biodiversitäts-Strategie und Erreichung der österreichischen Biodiversitäts-Ziele beitragen soll.

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Vielfalt ist gefährdet, Foto C. Schüßler - stock.adobe.com

Hintergrund: Verlust der Biodiversität

Global, in der Europäischen Union (EU) sowie auch in Österreich konnte der seit Jahren fortlaufende Trend der Biodiversitätsverluste trotz zahlreicher Bemühungen und Erfolge in einzelnen Bereichen nicht gestoppt beziehungsweise umgekehrt werden.

Biodiversität sichert die Lebensgrundlagen und ist eine zentrale Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung. Das Wohlbefinden und die Gesundheit der Menschen hängen ebenso von der Natur, ihrer Vielfalt und ihren Ökosystemleistungen ab wie zahlreiche wirtschaftliche Unternehmen und somit auch Arbeitsplätze. Der Erhalt der biologischen Vielfalt zählt gemeinsam mit dem Klimaschutz daher zu den vordringlichsten Umweltaufgaben einer Gesellschaft.

Im Mai 2020 hat die Europäische Kommission die „EU-Biodiversitäts-Strategie 2030“ als eine der zentralen Initiativen des Europäischen Grünen Deals vorgelegt und darin die Zielsetzungen der EU für den Schutz und die Wiederherstellung der Biodiversität in der EU festgelegt. Die EU-Biodiversitäts-Strategie unterstreicht, dass „Investitionen in den Schutz und die Wiederherstellung der Natur auch für die Erholung Europas von der Covid-19-Krise und die Wiederbelebung der Wirtschaft von entscheidender Bedeutung sind. Ebenso werden die wirtschaftlichen Notwendigkeiten und Vorteile der Erhaltung der biologischen Vielfalt mit konkreten Ziffern veranschaulicht. Die EU-Mitgliedsstaaten sind aufgefordert ihre nationalen Beiträge zur Erreichung der EU-Biodiversitäts-Ziele festzulegen.

Die österreichische Bundesregierung hat ihre Verantwortung um den Erhalt der biologischen Vielfalt im österreichischen Regierungsprogramm 2020–2024 zum Ausdruck gebracht. Die Ziele und Maßnahmen für den Biodiversitätsschutz sollen in der Biodiversitäts-Strategie Österreich 2030 festgelegt werden. Mit dem Biodiversitätsfonds soll die Umsetzung der Biodiversitäts-Strategie und Erreichung der Ziele der Biodiversitäts-Strategie für Österreich unterstützt werden.

Im Sommer 2020 fand eine öffentliche Konsultation zu einem Papier von Expertinnen und Experten mit möglichen Elementen der Biodiversitäts-Strategie 2030 statt. Die Beiträge der Konsultation fließen in die neue Biodiversitäts-Strategie 2030 ein, die derzeit von Umweltbundesamt und dem Bundesministerium erarbeitet wird. Im Bundesministerium werden derzeit auch die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen für die Vergabe der Mittel des Biodiversitätsfonds ab Juli 2021 geschaffen. 

Vergabe von Fördermittel bis zum Inkrafttreten der Förderrichtlinien 

Im Jahr 2021 stehen 5 Millionen Euro für den Biodiversitätsfonds zur Verfügung. Bis zum Erlass von Richtlinien für Förderungen im Rahmen des Biodiversitätsfonds können Projekte im Hinblick auf die Umsetzung der nationalen Biodiversitäts-Strategie auf der Grundlage der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014), BGBl. II Nr. 208/2014, gefördert werden. Darüber hinaus können auch Aufträge im Rahmen des Biodiversitätsfonds vergeben werden. Die Beurteilung der Projekte soll durch Expertinnen und Experten unterstützt werden.

Die 2021 mit den Mitteln des Biodiversitätsfonds unterstützten Projekte sollen insbesondere dazu beitragen, Grundlagen zur Umsetzung der Biodiversitäts-Strategie 2030 zu entwickeln und geeignete Voraussetzungen sowie Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Umsetzung zu schaffen. Auch sollen im Hinblick auf den Erhalt der Biodiversität besonders dringliche Arten- und Lebensraumschutzprojekte sowie Projekte zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme in Angriff genommen werden können.

Biodiversitätsmonitoring

Die Überwachung der biologischen Vielfalt, das Wissen um ihren Zustand und ihre Entwicklung ist eine zentrale Voraussetzung für den effektiven Schutz der Biodiversität. Die aus dem Monitoring gewonnenen Daten und Informationen sind eine zentrale Grundlage für die Naturschutzpolitik sowie auch viele andere Politikbereiche. Systematisch erhobene bundesweite Informationen zum Vorkommen (Häufigkeit, Verteilung), zum Zustand und zur Entwicklung von Arten und Ökosystemen liefern auch Erkenntnisse zur den Ursachen der Biodiversitätsverluste und somit wichtige Grundlagen für Gegenmaßnahmen zu den Gefährdungsursachen. Einem bundesweiten, systematischen Biodiversitäts-Monitoring kommt auch eine große Bedeutung im Hinblick auf die Überprüfung der Umsetzung der österreichischen Biodiversitäts-Strategie und der Wirksamkeit ihrer Maßnahmen zu.

In Österreich fehlt derzeit ein bundesweites, systematisches System zum Monitoring der Biodiversität. Die Etablierung eines solchen, mit dem auch bestehende Lücken im Monitoring der Biodiversität geschlossen sowie bestehende Monitoringprojekte weitergeführt werden, ist daher eine zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Biodiversitäts-Strategie und soll 2021 in Angriff genommen werden.

Schutz der Biodiversität

2021 sollen Projekte zum Schutz besonders gefährdeter Arten und Lebensräume und zur Wiederherstellung von Lebensräumen gestartet werden, ebenso Maßnahmen zu Förderung und Erhalt der Biodiversität auf der lokalen Ebene. Auch sollen Pilot- und Modellprojekte zur Außernutzungstellung von Flächen, zur Schaffung neuer und Erweiterung bestehender Schutzgebiete die für die Biodiversität in Österreich von besonderer Bedeutung sind, gefördert werden können.

Bewusstseinsbildung

Laut Eurobarometerumfrage der EU in 2019, hat sich der Anteil der österreichischen Bevölkerung, der den Begriff Biodiversität kennt und auch um deren Bedeutung weiß, in den letzten Jahren verbessert. Dennoch fehlt bei weit mehr als der Hälfte der Befragten dieses Wissen beziehungsweise Bewusstsein.

Verbesserung und Stärkung des Bewusstseins in der österreichischen Bevölkerung sowie bei Entscheidungsträgerinnen und -träger hinsichtlich der Bedeutung der Biodiversität und der Notwendigkeit des Erhalts der Vielfalt ist generell eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung der österreichischen Biodiversitäts-Strategie, die Akzeptanz der zu treffenden Maßnahmen und die Erreichung ihrer Ziele. 2021 sollen daher konkrete Projekte zur Schaffung und Stärkung des Bewusstseins zur Biodiversität, vor allem bei bestimmten Zielgruppen (insbesondere Jugendliche) gefördert bzw. beauftragt werden.

Verbesserung der Wissensgrundlagen

Die Verbesserung der Wissensgrundlagen zu Biodiversität und Ökosystemleistungen ist eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung, Umsetzung, Bewertung, Überwachung und Evaluierung der Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität. Dazu zählen auch das Wissen um die Gefährdung der Biodiversität und ihrer Komponenten, das Wissen zu den Gefährdungsursachen und zu erfolgreichen Maßnahmen zu deren Reduzierung, das Wissen über die Zusammenhänge zwischen Biodiversität und Klimawandel sowie den Maßnahmen zum Klimaschutz. 2021 sollen insbesondere Projekte unterstützt beziehungsweise beauftragt werden, die die Evaluierung von Maßnahmen zur Reduzierung von Gefährdungsursachen zum Ziel haben.

Vorgangsweise zur Einreichung von Projekten bis zum Erlass der Förderrichtlinien

Einreichung einer ein- bis maximal zweiseitigen Kurzinformation zum Projekt, die mindestens folgende Angaben enthält:

  • Einreichende (Name, Organisation, Kontaktdetails)
  • Projekttitel
  • Kurzbeschreibung inkl. Zielsetzung des Projekts 
  • Projektlaufzeit
  • grobe Kostendarstellung inkl. Eigenmittel- bzw. Eigenleistungsanteil
  • Projektdurchführung
  • angestrebte Ergebnisse

Die Kurzinformation richten Sie bitte an: biodiversitaetsfonds@bmk.gv.at

Die Mindestvertragssumme beträgt 15.000 Euro. Die maximale Vertragssumme bei Einzelprojekten richtet sich nach Verfügbarkeit der Budgetmittel. Die Vertragshöhe kann in Einzelfällen bei Vorliegen besonderer Gründe bis zu 100 Prozent betragen.

  • Erstprüfung der Kurzbeschreibung durch Expertinnen und Experten des Bundesministeriums und Rückmeldung an Einreichende
  • Im Falle einer positiven Erstprüfung erhalten Sie vom Bundesministeriums die Förder- beziehungsweise Vertragsunterlagen (Förderansuchen, Informationen zum Ausfüllen der Unterlagen, et cetera) zugeschickt; die Erstprüfung ist nicht präjudiziell für die folgende genaue Prüfung des Ansuchens
  • Nach positiver Prüfung der vollständig ausgefüllten Unterlagen durch das Bundesministerium wird ein Vertrag erstellt und den Einreichenden zur Gegenzeichnung zugeschickt.

Hinweis

Der Aufruf zur Einreichung von Projektideen für den Biodiversitätsfonds ist vorübergehend geschlossen. Wir bedanken uns für die zahlreichen eingereichten Projektideen und das große Interesse. Informationen über weitere Fördermöglichkeiten aus dem Biodiversitätsfonds werden zu gegebener Zeit veröffentlicht werden.

Kontakt

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
Abteilung V/10 Nationalparks, Natur- und Artenschutz
DIin Gabriele Obermayr
E-Mail: gabriele.obermayr@bmk.gv.at