Branchenkonzepte allgemein

Zahlreiche Branchenkonzepte wurden bislang erarbeitet, um die Abfallvermeidungs- und -verwertungspotentiale verschiedener Branchen zu beschreiben sowie zu quantifizieren.

Die Möglichkeiten zur Optimierung der betrieblichen Abfallwirtschaft sowohl in ökologischer als auch ökonomischer Hinsicht sind sehr beschränkt, soferne nicht das gesamte Beschaffungswesen sowie der Produktionsprozess miteinbezogen werden. Die Abfallmenge sowie deren Inhaltsstoffe werden nämlich durch die eingesetzten Roh- und Hilfsstoffe sowie vom Produktionsverfahren vorgegeben.

Mit dem Ziel die abfallwirtschaftliche Situation einzelner Branchen zu untersuchen und konkrete Verbesserungsmöglichkeiten in Form abfallarmer Produktionsprozesse aufzuzeigen, werden „Branchenkonzepte“ erstellt.

In diesen Branchenkonzepten werden Abfallvermeidungs- und Verwertungspotentiale verschiedener Branchen unter Berücksichtigung des Standes der Technik sowie neuester Entwicklungen beschrieben und quantifiziert. Sie werden meist in Kooperation zwischen dem Bundesministerium und den betroffenen Wirtschaftskreisen erstellt. Neben dem reinen Informationsangebot sollen die Betriebe auch zu konkreten Umsetzungsschritten motiviert werden.

Hinweis

Es liegen Branchenkonzepte für folgende Bereiche vor und können vom Bundesministerium telefonisch unter +43 1 71162-613451 angefordert werden. Einige Konzepte sind leider bereits in Papierform vergriffen:

  • Abfälle aus dem medizinischen Bereich
  • Abfälle aus ledererzeugenden Betrieben (bereits vergriffen)
  • Abfälle halogenfreier Lösemittel
  • Altöle und Altschmierstoffe
  • Chemische Industrie (bereits vergriffen)
  • Chemischreinigung
  • CKW-Metalloberflächenreinigung
  • Farb- und Lackabfälle
  • Fotografische Abfälle und Abwässer
  • Galvanik
  • Gießereiabfälle
  • Landwirtschaft
  • Holz (bereits vergriffen)
  • Nahrungs- und Genußmittelabfälle (bereits vergriffen)
  • Textil
  • Zellstoff- und Papierindustrie (bereits vergriffen)

Wurden für den eigenen Bereich Verbesserungsvorschläge erkannt, sollte eine Umsetzung möglichst rasch verwirklicht werden. Die Vergangenheit hat nämlich gezeigt, dass bei nahezu allen Betrieben Einsparungen bei den Entsorgungskosten durch eine reduzierte Abfallmenge bzw. durch Herabsetzung des Gefährdungspotentiales oftmals durch kleine Modifizierungen realisierbar sind.

Darüberhinaus bietet die Förderungsmöglichkeit nach dem Umweltförderungsgesetz, wonach Investitionskosten für abfallvermeidende Maßnahmen in beträchtlichem Ausmaß übernommen werden, einen weiteren Anreiz die betriebliche, abfallwirtschaftliche Situation zu überdenken.